Einwegplastik-Produkte, die mangels ökologisch sinnvoller Alternativen nicht ab Juli 2021 verboten sein werden, müssen laut Bundesumweltministerium ab 3. Juli 2021, deutlich erkennbar, ein spezielles Label ins Layout ihrer Verpackungen integrieren. Den Anfang machen Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung