Pfandpflicht Bewegung bei neuen Pfandpflichtigen

Die Pfandpflicht für Einweg-PET-Flaschen von Smoothies und Säften sowie alle Getränkedosen kommt zum 1. Januar 2022. Einige Unternehmen sind schon aktiv geworden.

Freitag, 01. Oktober 2021 - Getränke
Hans Jürgen Krone
Artikelbild Bewegung bei neuen Pfandpflichtigen
Bildquelle: Eckes-Granini

Ob wohl die Änderungen des Verpackungsgesetzes mit der Ausweitung des Pfandes für Einweg-PET-Flaschen von Smoothies und Säften sowie auf alle Getränkedosen erst zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, ist schon Bewegung in dieses Geschäft gekommen. Eckes-Granini Deutschland hat das Einwegpfand für seine Saft- und Nektar-PET-Flaschen bereits umgesetzt, teilte das Unternehmen mit. Mit Frucht-Tiger wurde Mitte Juli der Anfang gemacht, es folgte Granini im August und Hohes C ab September. Auch der Smoothie-Anbieter Innocent will sich nach eigener Aussage schon vor der Anpassung des Verpackungsgesetzes dem deutsche Einweg-Pfandsystem anschließen. Zum 1. Oktober wolle man die EAN-Nummern ändern. Durch den schnelleren Beitritt würden in diesem Jahr bereits mehr als 15 Millionen Innocent Flaschen davor bewahrt, im Gelben Sack zu landen, sagt das Unternehmen. Bei Eckes begrüßt man die Umstellung: „Die Erweiterung der Pfandpflicht auf Saft und Nektar ist ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu geschlossenen Kreisläufen und nachhaltigeren Verpackungslösungen“, sagt Kay Fischer, Geschäftsführer von Eckes-Granini Deutschland.

Dinge besser hinterlassen
Auch bei Innocent wird eine positive Haltung zu dieser nicht unerheblichen Veränderung demonstriert: „Wir von Innocent wollen die Dinge besser hinterlassen, als wir sie vorgefunden haben“, zitiert Christina Müller, Leitung Unternehmenskommunikation, Nachhaltigkeit und Ernährung bei Innocent Deutschland, das Credo des Unternehmens. Mit einer Verwertung von rund 98 Prozent habe sich das deutsche Pfandsystem bewährt. Im Vergleich würden PET-Verpackungen, die über das duale System erfasst werden, nur zu 37 Prozent verwertet. Convenience-Großhändler MCS hatte darauf hingewiesen, dass es die Stichtagslösung erforderlich gemacht habe, das Pfandsystem vorzeitig für die Einbeziehung der dann pfandpflichtig werdenden Verpackungen zu öffnen. „Nur so kann es gelingen, den Handel mit als pfandpflichtig gekennzeichneten Einweg-Verpackungen zu versorgen“, erklärte Christoph Harten, Vertriebsleiter bei Bartels-Langness. „Deshalb brächten Lebensmittelgroßhändler jetzt mit dem DPG-Symbol gekennzeichnete Saft-PET-Flaschen in die Convenience-Kanäle. Wichtig sei dabei, dass Shop-Betreiber dieses Pfand erheben müssten– sonst drohten finanzielle Einbußen. Eine Rücknahme der Verpackungen sei schon 2021 verpflichtend. Bis zum 30. Juni 2022 dürften Reste von Getränkeverpackungen ohne Pfand abverkauft werden.