Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter, der an diesem Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden soll, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten. Dies gelte schon für Tabakprodukte, umso mehr für risikoärmere E-Zigaretten und erst recht für solche E-Zigaretten, die überhaupt kein Nikotin enthalten.