Valora hat sich mit Back Werk gegenüber der DUH verpflichtet, die Mehrwegangebotspflicht einzuhalten. Andere Branchenunternehmen wollten das nicht tun. Jetzt klagt die Umwelthilfe. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für To-go-Speisen und -Getränke lassen zu wünschen übrig. Das ist jedenfalls die Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe, DUH.