Industrie Verpackung und Entsorgung

Gerade in Zeiten der Pandemie ist das Thema Verpackungen für die Retailer existenziell wichtiger denn je. Sie müssen hier thematisch auf dem Laufenden sein, um richtig zu agieren.

Montag, 10. Mai 2021 - Verpackung
Hans Jürgen Krone
Artikelbild Verpackung und Entsorgung
Bildquelle: Der Grüne Punkt

Das Thema Verpackung, Entsorgung, Recycling und alles darum herum wird auch die Shop-Betreiber in den kommenden Monaten und Jahren stark weiter beschäftigen. Fachleute gehen davon aus, dass den in diesem Jahr in Kraft tretenden gesetzlichen Veränderungen und Verschärfungen in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen und Vorschriften folgen werden. Kürzlich forderte beispielsweise der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einweg-To-Go-Verpackungen in Berlin. Auf Einweg-Verpackungen solle eine Abgabe von 50 Cent und für Einmal-Besteck von 20 Cent pro Stück fällig werden.

Die Reclay Group ist seit 2002 im Markt aktiv und ein duales System in Deutschland. Sie betreut weltweit über 3.000 Kunden aus Industrie, Handel und Gewerbe. Ihr Metier sind alle Fragen des Verpackungs- und Entsorgungsmanagements, die Entwicklung von Rücknahmesystemen für Verkaufs- und Transportverpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräten und Batterien sowie der nationale und internationale Wertstoffhandel. „Wir könnten nach der Bundestagswahl erleben, dass Kunststoff national bald besteuert wird, wohl auch weil der Staat schlicht Geld braucht“, sagte in diesen Tagen Fritz Flanderka, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Reclay Group, im Gespräch mit Convenience Shop. Das Unternehmen, das über seine Aufgaben in der Entsorgung hinaus inzwischen vielfältige Beratungsaufgaben übernimmt, hatte in den vergangenen Monaten immer wieder ausführlich darauf hingewiesen, auf welche Veränderungen sich die „Inverkehr-Bringer“ von Verpackungen vorbereiten müssen.

Verbote und Gebote
Ganz konkret sind das in diesem Jahr, so berichtet Sabrina Goebel, Leiterin Consulting, Reclay Group, auf Grund der Novellierung des Verpackungsgesetzes und durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung, ab 3. Juli 2021 beispielsweise Vertriebsverbote für Einwegkunststoff-Bestecke, -Teller, -Trinkhalme, -Rührstäbchen, und so weiter. Dazu kommen zum selben Stichtag weitere Kennzeichnungspflichten für Einwegkunststoff-Produkte und Verpackungen beispielsweise von Filtern zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten, Tabakprodukte mit Filtern sowie Getränkebecher, wenn sie ein Einwegkunststoff-Produkt sind. Weitere Änderungen, Gebote und Verbote, auch bezüglich Shop relevanter Produkte, sind im Gesetz bereits bis zum Jahr 2025 festgelegt. Und bei manchen Regelungen weiß noch niemand so richtig, wie sie in der Praxis funktionieren sollen. So beispielsweise bei der ab Anfang Januar 2023 geltenden Pflicht, in den Shops Mehrwegverpackung als Alternative für Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und für Einweggetränkebecher zum gleichen Preis anzubieten. Und das vielleicht sogar an Verkaufsautomaten. Laut Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) sind bei der reinen Mitarbeiterversorgung im Catering die Automaten von der Mehrwegpflicht ausgenommen. In Produktionsbetrieben sollen generell keine Mehrwegbecher erlaubt sein.

Diese ganze Vorschrift ist auch für alle Arten von C-Shops schwierig und es ist nur ein kleiner Trost, dass es den kleinsten Läden, unter 80 Quadratmetern, erlaubt sein soll, stattdessen auch nur die Abfüllung in mitgebrachten Mehrwegbehältnissen des Endverbrauchers anzubieten.

Gute Kenntnis der Materie erforderlich
Doch welche Regelungen es auch immer gibt – bei der Diskussion der Umweltproblematik bei Verpackungen wird immer wieder sehr deutlich, dass sowohl Industrie als auch Handel und schließlich die Verbraucher aktiv mitwirken müssen, um die Dinge wirklich zu verbessern. Unabdingbar ist eine gute Kenntnis der Materie. „Unsere Aufgabe ist es auch, allen Beteiligten immer wieder Informationen über die Basics zur Verfügung zu stellen, ohne deren Kenntnis sich nichts wirklich bewegen kann“, sagt Sabrina Goebel dazu. Beispielsweise ein Joghurtbehältnis aus Kunststoff mit einem Aludeckel und einer zu entfernenden Papiermanschette: Wirklich recycelt werden könnten diese Gebinde nur, wenn der Endverbraucher die drei Elemente Metall, Plastik und Papier aktiv voneinander trenne und diese entsprechend entsorgt würden. „Wir bewegen Massenströme und können diese Art von Verpackung nicht im Nachhinein trennen“, sagt Goebel. „Nur was in gelbem Sack oder Tone, im Papiermüll und im Glascontainer entsorgt wird, kann recycelt werden, so einfach ist das“ sagt sie. Im Restmüll werde alles verbrannt.

Industrie muss liefern
Entscheidend ist dabei natürlich auch, dass die herstellende Industrie von vorne herein wirklich recyclingfähige Produkte auf den Markt und in die Regale bringt. Und damit nicht immer erst hinterher herauskommt, wie recyclingfähig eine Verpackung ist und dann oft teuer nachgebessert werden muss, berät Reclay beispielsweise solche Hersteller. Auf der Grundlage aller Daten zu Materialkombinationen et cetera kann Reclay schließlich den Beteiligten sagen, zu wie viel Prozent recyclingfähig die geplante Verpackung wirklich ist. Ist die Prozentzahl dem Hersteller oder dessen Kunden zu niedrig, kann Reclay Vorschläge machen, wie diese Prozentzahl erhöht werden kann. Der Druck des Handels in diese Richtung wird bei diesem Thema sicherlich eine gewisse Rolle spielen. Große Unternehmen wie Aldi haben schon jetzt angekündigt, in wenigen Jahren nur noch Produkte in die Regale zu nehmen, deren Verpackungen zu 100 Prozent recyclingfähig sind. Ob das wirklich durchgehend zu erreichen ist, kann heute noch niemand ganz genau sagen. Der Convenience-Branche, mit ihren vielen Kleinpackungen und dem zusätzlichen Transport- und Verpackungsmaterialproblem im To-Go-Geschäft, stünde es in jedem Falle gut an, hier ebenfalls frühzeitig und sehr deutlich entsprechende Standards zu setzen und in Zusammenarbeit mit Herstellern und Großhandel dieses Thema zu forcieren, um nicht diesbezüglich Problemfall zu bleiben oder zu werden.