Bundesregierung Verpackungen aus Einwegkunststoff müssen gekennzeichnet werden

Einwegplastik-Produkte, die mangels ökologisch sinnvoller Alternativen nicht ab Juli 2021 verboten sein werden, müssen laut Bundesumweltministerium ab 3. Juli 2021, deutlich erkennbar, ein spezielles Label ins Layout ihrer Verpackungen integrieren. Den Anfang machen Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung

Mittwoch, 10. Februar 2021 - Verpackung
Hans Jürgen Krone

in Tabakprodukten sowie Einweggetränkegetränkebecher. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte durch die Händler bleibe auch nach dem Termin möglich. Damit werd verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden müsse.