Tankstellen-Interessenverband Maßnahmenpaket des Bundes ist „Ohrfeige“ für Mineralöl-gesellschaften

Der Tankstellen-Interessenverband, TIV, sieht das von den Parteispitzen von SPD, Grüne und FDP ausgehandelte „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten“ als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Dienstag, 29. März 2022 - Tankstelle
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Bildquelle: Shell

Positiv bewertet der TIV die Entlastungen an der Zapfsäule durch eine vorerst drei Monate dauernde Absenkung der Energiesteuer. Jede Entlastung sei gut, auch wenn mehr erwartet wurde. Zugleich stellt der TIV fest, dass im Entlastungspaket „eine schallende Backpfeife“ für die Mineralölgesellschaften stehe. Denn es sollen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Bundeskartellamt in Zukunft auch „auf Basis von Mengendaten der Mineralölgesellschaften“ das Pricing bei sinkenden Rohstoffpreisen besser analysieren kann. Denn hohe Preise an den Zapfsäulen seien deutlich sichtbar dem Gewinnstreben der Mineralölgesellschaften geschuldet, urteilt der TIV.

Die Ampel-Koalitionäre haben sich mit Blick auf die Zapfsäule auf zwei zentrale Maßnahmen verständigt, von denen zumindest eine sehr rasch umsetzbar ist und Wirkung zeigen wird. Es sollen 300 Euro „Energiepreispauschale“ allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ausgezahlt werden. Selbstständige beziehen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Energiesteuer für Benzin und Diesel wird deutlich gesenkt. Die derzeit anfallende Energiesteuer für Benzin wird um 30 Cent von derzeit 65,45 Cent auf 35,45 Cent nahezu halbiert. Die Energiesteuer für Diesel wird von derzeit festen 47,04 Cent um 14 Cent auf 33,04 Cent gesenkt, was eine Absenkung um rund 30 Prozent bedeutet.

Allerdings kritisiert der TIV, dass die 300 Euro Energiegeld voll versteuert werden müssen, die Rentner und Pensionäre bei dem Entlastungspaket offenkundig vergessen wurden und die Entlastung der Logistikbranche unterm Strich zu gering ausgefallen ist. Zudem fordert der Verband, dass die Entlastungen auf Dauer erhalten bleiben müsse. „Die Begrenzung auf eine Drei-Monatsfrist müsse fallen“, so der TIV-Vorstandsvorsitzenden Peter Hengstermann und TIV-Geschäftsführer Jochen Wilhelm übereinstimmend.