Rechtliche Grundlage für Nikotinbeutel „Ungeregelt oder sicher“

Tabakfreie Nikotinbeutel sind auch hier zu Lande zu bekommen, obwohl illegal. Philip Morris fordert nun eine staatliche Regulierung, auch zum Vorteil der C-Stores.

Montag, 13. April 2026, 16:17 Uhr
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Bildquelle: Philip Morris Germany

Der Markt für tabakfreie Nikotinbeutel existiert in Deutschland längst – unabhängig von der aktuellen Rechtslage. Für Tammo Körner (Foto), Senior Manager Fiscal Affairs & Illicit Trade Prevention bei Philip Morris Deutschland, ist genau das der Ausgangspunkt der Debatte: „Die entscheidende Frage ist daher, ob dieser Markt ungeregelt bleibt oder sicher, kontrolliert und verantwortungsvoll gestaltet wird.“ Für die Convenience-Stores sei diese Alternative besonders relevant, weil ein erheblicher Teil der Nachfrage derzeit an regulären Vertriebsstrukturen vorbeigeht.

In rund jedem sechsten Branchen-Outlet

Eine Ipsos-Untersuchung in 24 deutschen Städten zeigt, dass Nikotinbeutel trotz faktischem Verkaufsverbot bereits in rund jedem sechsten Geschäft erhältlich sind. Gleichzeitig erwies sich etwa ein Drittel der untersuchten Produkte als Fälschung. Für Körner ist klar: „Ein solcher Markt schützt weder Jugendliche noch Erwachsene, sondern begünstigt vor allem die organisierte Kriminalität.“ Für Convenience Stores bedeutet das konkret: Sie stehen im Wettbewerb mit illegalen Angeboten, ohne selbst auf rechtssicherer Grundlage agieren zu können.

Körner plädiert deshalb für eine klare Regulierung statt pauschaler Verbote. Diese soll Nikotinbeutel als eigene Produktkategorie im Tabak- und Steuerrecht definieren, verbindliche Jugendschutzregeln festlegen sowie transparente Kennzeichnung, Höchstwerte für den Nikotingehalt und strikte Werbebeschränkungen umfassen. „Es geht nicht um Marktöffnung um jeden Preis, sondern um Kontrolle, Jugend- sowie Verbraucherschutz“, betont er. Für den Handel würde das vor allem eines schaffen: verlässliche Rahmenbedingungen.

Auch bei den Produktstandards sieht Körner konkreten Handlungsbedarf. Gefordert werden von ihm klare Vorgaben für Inhaltsstoffe, Qualität und Kennzeichnung. So sollten ausschließlich reines Nikotin und geprüfte Trägerstoffe verwendet werden dürfen. Zudem verweist er auf Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, das eine Obergrenze von 16,6 Milligramm Nikotin pro Beutel vorgeschlagen hat. Gerade im Schwarzmarkt zeigten sich laut Untersuchungen häufig „sehr hohe Nikotinstärken und fehlende Qualitätskontrollen“. Einheitliche Standards könnten diese Risiken reduzieren und gleichzeitig die Kontrolle durch Behörden erleichtern.

Für Convenience-Stores liegt der größte unmittelbare Effekt einer möglichen Regulierung im Hinzugewinn von Umsätzen. Aktuell wird ein erheblicher Teil der Nachfrage über informelle Kanäle oder ausländische Online-Anbieter bedient. Laut Ipsos findet rund 15,8 Prozent des Angebots außerhalb regulierter Vertriebsstrukturen statt. Eine Legalisierung könnte diesen Anteil in den stationären Handel zurückholen und damit zusätzliche Potenziale erschließen.

Gleichzeitig ließen sich Nikotinbeutel problemlos in bestehende Systeme integrieren. Altersverifikation, Abgabekontrollen und Produkthandling seien im Handel etabliert. „Für Händler entstünde damit Rechtssicherheit“, so Körner.

Als schadstoffreduzierte Alternative

Mittelfristig hofft der Philip Morris Manager  auf eine bessere Durchsetzung beim Jugendschutz und höherer Produktqualität. Langfristig könnten Nikotinbeutel eine ergänzende Rolle im Spektrum schadstoffreduzierter Alternativen spielen, wobei er einschränkt, dass es sich nicht um risikofreie Produkte handelt. Die potenzielle Zielgruppe sei dabei größer als häufig angenommen. Bereits 2022 nutzten laut Bundesinstitut für Risikobewertung rund zwei Prozent der Bevölkerung Nikotinbeutel regelmäßig, etwa 14 Prozent hatten sie zumindest ausprobiert – trotz rechtlicher Grauzone. Für C-Stores sei das ein klares Signal: Nachfrage sei vorhanden, jedoch derzeit nur eingeschränkt im legalen Vertrieb. Körners Fazit ist entsprechend deutlich: „Wo Regulierung fehlt, bleibt staatliche Aufsicht wirkungslos.“ Für C-Stores bedeute eine klare gesetzliche Regelung nicht nur mehr Sicherheit im Tagesgeschäft, sondern auch die Chance, Umsätze zu gewinnen.