Die Strategie eines großen Teils der Tabakwaren-Hersteller, die derzeit auf dem deutschen Markt aktiv sind, scheint aufzugehen. Darauf weisen zumindest die aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das vergangene Jahr hin. Danach greifen die Menschen in Deutschland immer häufiger zur E-Zigarette. Denn die Menge der versteuerten so genannten Substitute für Tabakwaren, also die der Liquids für E-Zigaretten beziehungsweise der Sticks für Verdampfer, stieg 2025 gegenüber dem Vorjahr um beachtliche18,2 Prozent auf 1,5 Millionen Liter, so die amtlichen Zahlen. Dagegen blieb die Menge der in Deutschland versteuerten klassischen Tabak-Zigaretten im vergangenen Jahr nahezu konstant. Im Vergleich zu 2024 stieg der Absatz minimal, um 0,2 Prozent auf 66,4 Milliarden Stück. Entsprechend wurde der langfristige rückläufige Absatz-Trend gestoppt oder zumindest unterbrochen. Noch vor 34 Jahren, unmittelbar nach der deutschen Wiedervereinigung, waren mehr als doppelt so viele Tabak-Zigaretten abgesetzt worden, nämlich 146,5 Milliarden Stück. Der jährliche Pro-Kopf-Konsum sank von damals 1.831 Stück im Jahr 1991 auf nun nur noch 795 Stück in 2025. Nicht in der Steuerstatistik enthalten sind unversteuerte Schmuggelzigaretten, deren Zahl laut einschlägiger Berichte erheblich ist.
Auch Feinschnitt-Produkte verloren an Menge
Rückläufig waren im vergangenen Jahr auch die Absatzmengen von versteuertem Tabak-Feinschnitt mit einem Minus von 1,2 Prozent, von Zigarren und Zigarillos mit einem Verlust von 6,6 Prozent und von Wasserpfeifen- beziehungsweise Shisha-Tabak mit einem Rückgang von 8,8 Prozent. Der Absatz klassischen Pfeifentabaks legte hingegen um 2,9 Prozent insgesamt leicht zu und kam auf eine Menge von 323 Tonnen.
Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Zahlen trifft eine aktuelle Planung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMELH, auf den entschiedenen Protest der Branchenverbände und der Hersteller. Und wohl auch, weil viele Branchenunternehmen in den vergangenen Jahren die Etablierung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten als gesündere Alternative forciert haben. Offenbar beabsichtigt das Ministerium ein Verbot von Inhaltsstoffen, das in seiner Konsequenz – so sehen es viele in der Branche – einem Verbot der E-Zigarette gleichkommt. Unter der Überschrift einer Änderung der Tabakerzeugnisverordnung plant das Ministerium demnach, Menthol, diverse Cooling-Agents und Sucralose sowie 13 weitere Inhalts- und Kühlstoffe für E-Zigaretten zu verbieten. Menthol und die anderen Stoffe sind jedoch in fast allen gängigen E-Liquids enthalten: in fast 80 Prozent der einschlägigen Produkte ist die Substanz enthalten. Häufig nur in kleinsten Mengen, jedoch unverzichtbar für Geschmack und Akzeptanz. Ein Verbot dieser Inhaltsstoffe hätte zur Folge, dass praktisch kein einziges aktuell zugelassenes Produkt weiterverkauft werden dürfte. Umfängliche Lagerbestände in Millionenhöhe könnten damit über Nacht wertlos werden. Nahezu sämtliche derzeit legal erhältlichen E-Zigaretten und Liquids würden in der Konsequenz der Neuregulierung komplett vom Markt gedrängt.
Ohne parlamentarische Beteiligung
Umgesetzt werden soll dieses Vorhaben per Verordnungsverfahren ohne parlamentarischen Beschluss. „Das bedeutet, dass die E-Zigarette am Bundestag vorbei abgeschafft wird, ohne ein reguläres Gesetzgebungsverfahren“, kritisiert Oliver Pohland, Geschäftsführer des Verband des E-Zigarettenhandels, VdeH, der darin ein Komplettverbot der gesamten Produktkategorie E-Zigarette durch die Hintertür sieht. Der Geschäftsführer betont: „Bei derart weitreichenden Vorhaben braucht es eine offene politische Debatte unter Einbeziehung aller Beteiligten. Entscheidungen mit so gravierenden Konsequenzen für die Verbraucher und Verbraucherinnen sowie die Wirtschaft erfordern eine sorgfältige Abwägung von Risiken, Nutzen und gesellschaftlichen Auswirkungen.“
Kein Lifestyle-Zusatz
Auch Michael Landl, Direktor der World Vapers' Alliance, findet deutliche Worte: „Dieser Vorstoß von Minister Rainer ignoriert die Realität. Aromen sind kein Lifestyle-Zusatz, sondern der Hauptgrund, warum Erwachsene der Zigarette dauerhaft den Rücken kehren können.“ Anstatt durch Verbote den ohnehin blühenden Schwarzmarkt weiter zu befeuern, solle die Bundesregierung lieber Nikotin-Pouches endlich legalisieren und auf Aromenvielfalt setzen, um das Rauchen effektiv zu bekämpfen. „Wer den legalen Markt attackiert, spielt direkt der organisierten Kriminalität in die Hände“, formuliert Landl in scharfen Worten.
„Ein solches Mentholverbot in E-Zigaretten wäre aus gesundheits-, verbraucher- und wirtschaftspolitischer Sicht nicht gerechtfertigt“, unterstreicht der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, BVTE. Menthol sei ein seit Jahrzehnten bewährter Aroma- und Inhaltsstoff, der unter anderem in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Inhalationsprodukten eingesetzt wird und spiele eine zentrale Rolle dabei, erwachsenen Rauchern den Umstieg von der Tabakzigarette auf die potenziell schadensreduzierte E-Zigarette zu ermöglichen. Auch spreche gegen ein solches Verbot, dass in keinem anderer EU-Mitgliedstaat bisher ein spezifisches Mentholverbot für E-Zigaretten eingeführt wurde. Ein nationaler Sonderweg würde, laut BVTE und seines Hauptgeschäftsführers Jan Mücke, den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt einschränken und EU-weit harmonisierte Regelungen unterlaufen.
Ein schlecht begründeter Markteingriff
Deutlich positioniert sich auch E-Zigaretten-Produzent Reemtsma, Teil des internationalen Unternehmens Imperial Brands. Christian Cordes (Foto), Reemtsma Director Corporate & Legal Affairs in der DACH-Region, äußert nicht nur punktuelle Kritik, sondern stellt das Vorgehen des zuständigen Ministeriums und Ministers in einen Zusammenhang: „Man horcht auf, wenn Bundeskanzler Friedrich Merz in Davos beklagt, Deutschland und die Europäische Union seien die ‚Weltchampions der Überregulierung‘ geworden – während parallel dazu evidenzpolitisch fragwürdige, faktische Verbote von Verbraucherprodukten vorbereitet werden, etwa beim Zusatzstoff Menthol.“ Ein solcher, schlecht begründeter Markteingriff sei ordnungspolitisch inkonsistent und ökonomisch absolut kontraproduktiv. „Absehbare Folgen sind ein noch stärker wachsender Schwarzmarkt, massive Verbraucher- und Jugendschutzrisiken, sehr hohe Steuerausfälle und problematische Substitutionseffekte bis hin zur Rückkehr zur klassischen Zigarette“, macht der Manager aus dem Hause Reemtsma, Markeninhaber der E-Zigaretten-Range Blu, deutlich.
Wirtschaftliche und fiskalische Folgen
Sollte ein solches Verbot kommen, sei dies ein nationaler Sonderweg in Europa, „mit gravierenden wirtschaftlichen und fiskalischen Folgen für den deutschen Mittelstand“, stellt auch Oliver Pohland vom VdeH klar. Zudem werde der Grau- und Schwarzmarkt unbeabsichtigt gefördert. Es gebe es für ein gesetzliches Verbot von Menthol in E-Zigaretten keine wissenschaftlich belastbare Grundlage. Die Annahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, auf die sich das Ministerium beziehe, seien lückenhaft und intransparent. Es handle sich um „Vermutungen und um abstrakte Hochrechnungen ohne nachvollziehbare wissenschaftliche Grundlage“. In seiner Einschätzung weise das Bundesinstitut darauf hin, dass „derzeit keine belastbaren Daten zu den gesundheitlichen Wirkungen der betreffenden Substanzen bei Aufnahme über die Atmung vorliegen“. Es werde auch eingeräumt, dass zur Wirkung auf die Lunge aktuell keine belastbaren Aussagen möglich seien.
Rücknahmepflicht ab Mitte 2026
Doch das ist noch nicht alles: Parallel zur Diskussion um ein Mentholverbot, erfolgte eine Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Sie bedeutet, dass ab dem 30. Juni 2026 eine allgemeine Rücknahmepflicht für alle E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzer im Kraft tritt. Gemeint sind Einweg-E-Zigaretten, wiederaufladbare und nachfüllbare E-Zigaretten, Pods mit Akkuanschluss sowie elektronische Tabakerhitzer. Die Kundschaft muss ab diesem Zeitpunkt die Geräte kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgeben können – unabhängig von der Verkaufsfläche – auch Geräte, die aktuell nicht im Sortiment geführt werden, sofern sie in den vergangenen sechs Monaten angeboten wurden. Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts gekoppelt werden. Die Rücknahmepflicht gilt auch für online vertriebene E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Zubehör.