E-Zigaretten Branchenbündnis hat Verfassungsbeschwerde eingereicht

Hersteller und Händler von E-Zigaretten sind laut dpa wegen deren Einbeziehung in die Tabaksteuer vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dies sei unverhältnismäßig, da das Schadenspotenzial der E-Zigaretten viel geringer sei als das von herkömmlichen Zigaretten, sagte der Vorsitzende des Bündnisses für Tabakfreien Genuss, Dustin Dahlmann.

Freitag, 17. Juni 2022 - Tabak
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Das Tabaksteuergesetz sei verfassungswidrig, so Dahlmann weiter gegenüber der dpa. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde habe man kürzlich beim BVG eingereicht. Nun müsse abgewartet werden. Es könnte sei, dass das Gericht erst 2023 entscheidet, ob die Beschwerde überhaupt angenommen wird.

Stein des Anstoßes ist die im vergangenen Jahr abgeschlossene Tabaksteuerreform. Während diese für gewöhnliche Zigaretten eher moderate Steuererhöhungen vorsieht,  geht es für E-Zigaretten steil nach oben: Bisher fiel beim Kauf von Geräten und Liquids nur Mehrwertsteuer an, nun kommt noch die Tabaksteuer hinzu.

In mehreren Stufen steigt die Tabaksteuer an: Ab dem 1. Juli sind es 16 Cent pro Milliliter Liquid, bis 2026 erhöht sich die Steuer schrittweise auf 32 Cent. Nach Berechnung des Branchenbündnisses verteuert sich dadurch ein 10-Milliliter-Liquid von den derzeit üblichen 4,95 Euro auf 8,76 Euro - dies unter der Annahme, dass Hersteller und Händler auf gleichbleibende Netto-Einkünfte setzen. Das wäre eine steuerbedingte Preissteigerung von 77 Prozent. Das Branchenbündnis hofft darauf, dass es die schrittweisen Erhöhungen in den kommenden Jahren verhindern oder zumindest abschwächen kann.