Urteil Bilder von Zigarettenpackungen müssen Originalverpackungen entsprechen

Raucher müssen künftig Schockbilder bereits auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten sehen, wenn die Tasten Zigarettenpackungen ähneln. Das geht aus einem jetzt bekanntgegeben Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.

Donnerstag, 09. Dezember 2021 - Tabak
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Artikelbild Bilder von Zigarettenpackungen müssen Originalverpackungen entsprechen
Bildquelle: Calpam

Demnach müssen die Warnungen auf den entsprechenden Tasten zu sehen sein, selbst wenn Verbraucher vor dem Kauf die eigentliche Schachtel und somit die Warnhinweise sehen. Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof bezüglich der Automaten im Handel, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. Die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hatte geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchener Märkten Zigaretten über entsprechende Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Die Auswahltasten waren laut Bundesgerichtshof „hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet“.

Nach EU-Recht müssen auch auf Bildern der Schachteln Warnungen - etwa Fotos von amputierten Beinen oder verfaulten Zähnen - zu sehen sein. Wie der EuGH nun klarstellt, ist ein solches „Bild einer Packung“ im Sinne des EU-Rechts bereits eine Darstellung, die hinsichtlich der Umrisse, Proportionen, Farben und Markenlog» mit einer solchen Packung assoziiert werden kann. Es muss also beispielsweise kein originalgetreues Foto einer Schachtel sein, damit die Darstellung den Regeln des EU-Rechts unterliegt.