Werbeverbot Selbstverpflichtung statt Verbot

Die Spirituosenbranche lehnt ein Werbeverbot für ihre Produkte ab und setzt stattdessen auf Eigenverantwortung sowie Freiwilligkeit. Das unterstreicht auch der Bundesverband der Spirituosenindustrie.

Samstag, 09. Dezember 2023 - Getränke
Sabine Wygas
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Bildquelle: Waldemar Behn

Der Pro-Kopf-Konsum von Spirituosen in Deutschland
stagniert: Er lag wie in den beiden Vorjahren bei 5,2 Litern. Das sind die Zahlen einer aktuellen Statista-Erhebung. Laut Alkoholatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums sind Spirituosen vor allem in der Altersgruppe der Konsumenten und Konsumentinnen zwischen 18 und 21 Jahren beliebt. 18,6 Prozent derjenigen, die zu Spirituosen greifen, seien zudem zwischen 16 und 17 Jahre alt. Darüber hinaus konsumieren, so die Untersuchung , 7,9 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren hier zu Lande Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Das ist auch die Sichtweise und Bewertung des Bundesgesundheitsministeriums. Deshalb wird derzeit über Restriktionen in der Politik nachgedacht. Offenbar über eine Beschränkung von Alkoholwerbung beabsichtigt der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, dem Alkoholkonsum entgegenwirken. Blienert will Werbung dort unterbinden, wo sie Kinder und Jugendliche wahrnehmen: in sozialen Medien, im Internet, in den Hauptsendezeiten von Fernsehen und Radio.

Freiwillige Verhaltensregeln statt Werbeverbot
Für den Bundesverband der Spirituosenindustrie, BSI, ist dies der falsche Weg. „Zum Thema Diskussion und Werbeeinschränkungen arbeitet der BSI eng zusammen mit dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft ,ZAW. Hier gibt es die ,Freiwilligen Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation mit alkoholhaltigen Getränken‘, die ohne Wenn und Aber von der Spirituosenbranche einzuhalten sind“, sagt Angelika Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Spirituosenindustrie. Der „Code of Conduct“ des BSI lege ganz klar fest, dass sich kommerzielle Kommunikation und Marketing der
Mitgliedsunternehmen nicht an Minderjährige richten dürften, mit Ausnahme von präventiven Inhalten. Jede Form von Werbe- und Sponsoringmaßnahmen für alkoholhaltige Getränke im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen seien ebenfalls untersagt. Die BSI-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich laut Wiesgen-Pick unter anderem dazu, kommerzielle Kommunikation nur in solchen Medien zu zeigen, die sich zu mindestens 70 Prozent an Erwachsene über 18 Jahre richten.

„Strenge Selbstregulierung“
„Unabhängig von der Werbung können Kontakte mit legalen Produkten wie alkoholhaltigen Getränken in einer freien Gesellschaft nicht vermieden werden, zum Beispiel wenn im privaten Umfeld getrunken wird oder Produkte in Handel und Gastronomie angeboten werden“, macht Wiesgen-Pick noch einmal deutlich. Darüber hinaus seien die verfassungsrechtliche Hürden für ein totales Werbeverbot für Spirituosen besonders hoch. Eine freiwillige Selbstregulierung der Branche sei deshalb effektiver, schneller und auch verhältnismäßiger. „Aus ihrer Verantwortung heraus, hat die Spirituosenbranche sich einer strengen Selbstregulierung unterworfen, die effektiv und schnell durchgesetzt und angepasst werden kann“, unterstreicht die BSI-Geschäftsführerin.