Die Zukunft soll rauchfrei werden. Wann genau diese Zukunft ist, bleibt zunächst offen. Allerdings arbeiten ganz unterschiedliche Akteure an diesem Ziel. Zunächst sind dies bedeutende Branchenunternehmen wie etwa Philip Morris International oder auch British American Tobacco. Auch einige Staaten versuchen, weltweit das Rauchen einzudämmen und den Zugang zu Tabakwaren weiter einzuschränken. Ganz vorne mit dabei ist Großbritannien. Wer dort heute 15 Jahre alt ist, soll nie mehr die Möglichkeit bekommen, sich legal mit Tabak einzudecken, so ein aktuelles Gesetzesvorhaben. Hier zu Lande gibt es solche staatlichen Pläne nicht. Jedoch werden weitere restriktive Maßnahmen diskutiert.
Warnhinweise auf Zigarettenautomaten
Zudem arbeiten private Initiativen an einer rauchfreien Zukunft. Dazu gehört der Nichtraucher-Verein Pro Rauchfrei. Sein jüngstes Vorhaben war, die Änderung zehntausender Tabakautomaten in Deutschland zu erzwingen und Warnhinweise stärker zur Geltung kommen zu lassen. Nun ist der Verein im April jedoch mit seinem Vorhaben vorerst gescheitert. Nachdem das Düsseldorfer Oberlandesgericht bei einer Verhandlung Bedenken bezüglich des Vorgehens des Klägers Pro Rauchfrei erkennen ließ, zog der Verein seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Tabakwaren- Automatenbetreiber Tobaccoland zurück. Vereinsvorstand Stephan Weinberger sprach danach von „Formalitäten“, die den Verein zum Rückzug bewogen habe. Er zeigte sich aber zuversichtlich, in einem folgenden Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen. Hierzu werde man in den nächsten Monaten eine Klage einreichen.
Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung sind die so genannten „Schockbilder“, die auf den Tabakwaren-Verpackungen zu finden sein müssen. Aber wie groß sollen diese Warnhinweise auf Zigarettenautomaten zur Geltung kommen? Zur Klärung dieser Frage war Pro Rauchfrei schon 2017 vor Gericht gezogen. Es begann ein Gang durch die Instanzen, der im Herbst 2023 mit einem Erfolg vor dem Bundesgerichtshof endete: Die Richter urteilten, dass die Warnungen auch auf den Auswahltasten angebracht werden müssten – vorausgesetzt, dass die Taste „an eine Zigarettenpackung erinnert“. Weil Automatenbetreiber offenbar nicht reagierten, reichte Pro Rauchfrei Anträge auf einstweilige Verfügung gegen zwei Unternehmen ein. Der Verein wollte durchsetzen, dass die Tasten verändert werden müssen und damit die Markenfarben und -logos nur auf kleiner Fläche zu sehen sind. Der von Tobaccoland neben den Tasten angebrachte Warnhinweis-Aufkleber reichte Pro Rauchfrei zudem nicht. Die Vereins-Argumentation: beim Kaufvorgang liege der Warnhinweis nicht im Zentrum des Sichtfelds und der Kaufimpuls könne so nicht gehemmt werden.
Tobaccoland, das rund 80.000 Zigarettenautomaten in Deutschland betreibt, nimmt in dem Rechtsstreit eine andere Haltung ein und argumentiert, dass die Verkaufsgeräte rechtskonform gestaltet seien und dass die von dem Verein geforderte Umgestaltung zu einem Rechtsbruch führen könnte. Schließlich wäre die Schrift dann so klein, dass sie nicht mehr lesbar wäre. Und lesbar müsse der Warnhinweis nun mal sein, sagte einer der Anwälte von Tobaccoland. Außerdem argumentierte Tobaccoland, dass eine Umrüstung hohe Kosten verursachen würde. Eine Summe von 600. 000 Euro wurde genannt. Diesem Argument folgte das Gericht und wies darauf hin, dass auf Pro Rauchfrei hohe Schadenersatzansprüche zukommen könnten, wenn die einstweilige Verfügung erlassen und Tobaccoland im kommenden Hauptsacheverfahren Recht bekommen würde. Nach der Verhandlung zeigte sich Paul Heinen vom Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller zuversichtlich, dass sich der Automatenbetreiber in dem Hauptsacheverfahren durchsetzen werde.
Sind C-Stores auch Tabak-Fachgeschäfte?
Separat zur Automatenfrage bereitet Pro Rauchfrei eine weitere Klage gegen die Tabakbranche vor. „Obwohl Außenwerbung nur im Fachhandel betrieben werden darf, sind große Tabak-Werbemonitore inzwischen auch an Tankstellen und in anderen Geschäften zu sehen“, sagte Vorstand Weinberger. Das sei gesetzeswidrig, denn solche Außenwerbung sei nur im Fachgeschäft erlaubt. „Wenn es auch
Süßigkeiten, Zeitschriften und Kleidung zu kaufen gibt, dann ist das eben kein Fachgeschäft – und Tabakwerbung darf nicht zu sehen sein.“