Kiosk Ohne TSE kann es teuer werden

Shop-Betreibern, die sich trotz Stichtag noch nicht mit der Technischen Sicherheitseinrichtung TSE für ihre Kasse beschäftigt haben, kann das teuer zu stehen kommen. Es gilt, schnell zu handeln.

Montag, 08. März 2021 - Kleinfläche
Hans Jürgen Krone
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Die Sachlage war eigentlich ganz klar: Kassen auch in Shops und Kiosken müssen mit einer so genannten Technischen Sicherheitseinrichtung TSE nachgerüstet werden, mit deren Hilfe künftig die Daten automatisch lückenlos protokolliert werden sollen. Die Finanzämter wollen damit dafür sorgen, dass Schluss ist mit Umsätzen, die an der Kasse vorbeigeschleust und anschließend nicht versteuert werden. Die TSE-Module zeichnen jede Transaktion auf und versehen sie mit einer Signatur.

Stichtage verwirren
Unsicherheit gab es darüber, wann das definitiv zu geschehen hatte. Der Stichtag dafür ist jetzt in 15 Bundesländern der 31. März 2021. Die vielen Diskussionen über den endgültigen Stichtag haben aber vielleicht auch dazu beigetragen, dass zahlreiche Kiosk-Betreiber in dieser Sache offenbar noch gar nichts unternommen haben. Ist das in Ihrem Shop oder Kiosk der Fall, dann haben Sie vielleicht auch übersehen, dass der Stichtag des Funktionierens des Systems mit der eigenen Kasse zwar im März 2021 liegt, man aber bis zum 30. September 2020 nachweisen musste, dass man eine solche Umstellung bei einem der Anbieter verbindlich bestellt hat, oder im eigenen Shop der Einbau einer Cloud-basierten TSE vorgesehen ist, eine solche aber nachweislich noch nicht verfügbar war.
Wer sich bisher weder um daseine noch um das andere gekümmert hat, dem drohen jetzt drastische Strafen. „Derjenige, der sein Kassensystem vorsätzlich oder leichtfertig nicht mit einer TSE schützt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden“, teilte beispielsweise das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen auf Anfrage von Convenience Shop mit. In Hessen, so war in diesen Tagen zuhören, drohen denjenigen, die das einfach ignorieren wollen, sogar bis zu 50.000 Euro Strafe. Doch die Shops sind in der Gefahr nicht allein: „Ein Großteil ist sehr wahrscheinlich noch nicht mit der so genannten technischen Sicherheitseinrichtung TSE ausgestattet“, sagte auch StefanKörber vom Bäckerinnungsverband Hessen in diesen Tagen.

Betriebsprüfung droht
Betriebswirt Ralf Klein von der FRTG Steuerberatungsgesellschaft weist aber gegenüber CS auch daraufhin, dass es nicht nur um die Ordnungswidrigkeit geht. „Wenn Mängel bei der Kassennachschau auftauchen, kann der Prüfer sofort eine volleBetriebsprüfung anordnen, ohne dass eine Prüfungsanordnung hierfür im Voraus ergeht. Das heißt, die Betriebsprüfung kann unmittelbar nach der Kassennachschau, auch am gleichen Tag, beginnen. Auch der Steuerberater kann dies nicht verhindern. Damit geht dem Unternehmer jegliche Vorbereitungszeit verloren“, sagt Klein.
Nun ist das Kind in vielen Fällen also schon in den Brunnen gefallen, der Termin versäumt. Dennoch sollten Betreiber jetzt schnell nachweisbar handeln. „Ob es im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung zur Einleitung eines solchen (Ordnungswidrigkeits-)Verfahrens kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann daher nicht allgemein beantwortet werden“, teilte das NRW-Finanzministerium weiter gegenüber CS mit. Eine eventuelle Kulanz der Behörden hängt sicherlich auch davon ab, ob und wann der Betreiber schließlich aktiv wurde.