Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren sei beantragt worden. Nach Abschluss dieses Prozesses sollen die verbliebenen Valora Aktionärinnen und Aktionäre eine Abfindung in der Höhe des Angebotspreises von 260 Schweizer Franken in bar pro Aktie erhalten. Das Kraftloserklärungsverfahren dauere erfahrungsgemäß fünf bis sechs Monate. Valora werde seinerseits die so genannte „Dekotierung“ der Valora Aktien sowie die Befreiung von bestimmten Informations- und Publizitätspflichten beantragen.
Schweiz Femsa will Valora zu hundert Prozent
Nach der vollzogenen Übernahme der Valora Holding AG strebt die mexikanische Femsa nun danach die restlichen Anteile von rund zwei Prozent an dem Schweizer Convenience Händler zu erhalten. Dazu streben die Mexikaner nun, nach eigenen Angaben ein so genanntes Kraftloserklärungsverfahren an.
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