Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Cannabis und Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb sollen innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen. Dazu gehört auch, dass der Vertrieb mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen soll. Die Bundesregierung sieht dafür wohl Apotheken als geeignet an. Der BTWE Handelsverband Tabak hatte allerdings auch schon mehrfach Interesse bekundet Genusscannabis-Produkte zu verkaufen.
Weiterhin soll der Erwerb und der Besitz von Cannabis bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht werden. Genauso wie privater Eigenanbau in begrenztem Umfang. Das Mindestalter soll 18 Jahre betragen. Zudem wird an die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer, einer „Cannabissteuer“ gedacht. Werbung für Cannabisprodukte werde untersagt.