SIM-Karten Externe Prüfung erlaubt

Carsten Weber , Director Corporate Business Unit Electronic Value bei Lekkerland, erklärt, was es mit der Identitätsprüfung der Einsteiger in die Nutzung von Prepaid-Handy auf sich hat.

Donnerstag, 22. Juni 2017 - Tankstelle
Ulrike Pütthoff
Artikelbild Externe Prüfung erlaubt
Bildquelle: Lekkerland

Schon jetzt müssen sich Mobilfunknutzer beim Erwerb von SIM-Karten als Anschlussinhaber registrieren. Was wird sich ab dem 1. Juli ändern?

Carsten Weber: Im Rahmen des so genannten Anti-Terror-Pakets hat das Bundeskabinett am 1. Juni 2016 einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, das den anonymen Kauf von SIM-Karten einschränkt. Bereits heute muss der Kunde vor Freischaltung der Karte seine persönlichen Daten online hinterlegen. Diese wurden jedoch nicht überprüft. Ab nächsten Monat müssen diese Angaben nun durch eine Identifizierung verifiziert werden. Erst danach erfolgt die Freischaltung der Karte.

Welche Konsequenzen hat die Änderung für die Shop-Betreiber?

Weber: Für die Betreiber von Tankstellen, Kiosken und Convenience-Shops, etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen, ändert sich zunächst einmal nichts, denn der Identifizierungsprozess muss nicht im Shop selbst stattfinden. Jedoch kann das neue Gesetz natürlich zu einem erhöhten Informationsbedarf bei den Endkunden führen. Theoretisch können auch Tankstellen, Kioske & Co. die ab 1. Juli geforderte Identifikationsprüfung im Shop durchführen. Rein praktisch besteht diese Möglichkeit aktuell jedoch nicht, da bisher kein alltagstauglicher Kommunikationsweg von jedem einzelnen Anbieter zu jedem einzelnen Shop existiert.

Auf welchem Wege kann die geforderte Identifikationsprüfung stattfinden, außer durch Ausweiskontrolle?

Weber: Die Identifikationsprüfung muss durch die Anbieter der SIM-Karten durchgeführt werden, nicht durch die Convenience-Shops. Die SIM-Karten Anbieter stellen dafür verschiedene On- und Offline-Varianten zur Verfügung. Eine Identifizierung kann nach dem Kauf zum Beispiel per Post-Ident, Video-Ident oder persönlich in einem Shop des jeweiligen Anbieters stattfinden. Es entsteht also kein zusätzlicher Aufwand für die Tankstellen-Shops oder Kioske.

Macht das aus Ihrer Sicht für die Terror-Bekämpfung eigentlich Sinn?

Weber: Dies zu beurteilen, ist Aufgabe der Politik. Sicherlich wird die Nachverfolgbarkeit der SIM-Karten durch das neue Gesetz einfacher. Eine 100-prozentige Sicherheit wird es jedoch nie geben, da Karten unter der Hand weitergegeben werden können.

Angenommen, der Shop-Betreiber kann die vorgelegten Dokumente nicht eindeutig identifizieren, muss er dann möglicherweise haften, oder drohen ihm andere Sanktionen?

Weber: Da die Überprüfung der Identifikation nicht in der Tankstelle, dem Kiosk oder Convenience-Shop stattfindet, können Kunden auch keine Forderungen geltend gemacht werden.

Macht es überhaupt Sinn, SIM-Karten im Shop künftig noch anzubieten? Für den Nutzer wäre es doch bequemer, bei der Online-Registrierung alles zu regeln?

Weber: Auch in Zukunft wird es in den klassischen Convenience-Kanälen die größte Auswahl an SIM-Karten, Aufladeguthaben und Gutscheinen geben. Gerade deswegen sind sie so beliebte Verkaufsstellen für Prepaid-Angebote und damit eine Anlaufstelle für die Kunden.

Die Konsumenten schätzen die Wahlmöglichkeit. Daher werden diese Verkaufsstellen auch weiterhin attraktiv sein. In den Shops der SIM-Karten-Anbieter kann zwar in der Regel die Identifikation zeitgleich zum Kauf stattfinden, die Auswahl ist jedoch begrenzt. Für die Shop-Betreiber bleibt das Sortiment attraktiv, da sie keinerlei Kapitalbindung eingehen: Alle Karten sind kostenlos bestellbar und wertlos bis sie über das Terminal aktiviert werden.

Sicherlich können SIM-Karten auch online gekauft werden und die Identifizierung kann – wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind – innerhalb weniger Minuten per Video-Ident online beim Anbieter erfolgen. Schneller ist dieses Verfahren im Endeffekt jedoch nicht, da der postalische Versand der SIM-Karte häufig zwei bis vier Werktage in Anspruch nimmt und normalerweise erst danach die Freischaltung erfolgt.

Wie viele der von Ihnen angebotenen SIM-Karten bzw. Anbieter lassen eine externe Identitätsprüfung zu?

Weber: Selbstverständlich lassen alle von uns verkauften SIM-Karten eine externe Identitätsprüfung zu. Das ist uns besonders wichtig.

Wie viele verschiedene SIM-Karten sind im e-va-Portfolio?

Weber: Wir haben aktuell 33 verschiedene SIM-Karten in unserem Sortiment. Seit 2003 haben wir bereits über 30.000 Verkaufsstellen mit unseren leicht zu bedienenden Terminals, über die die Prepaid-Karten aktiviert und verkauft werden, und unserem Sortiment an Prepaid-Produkten ausgestattet.

Bilder zum Artikel

Bild öffnen
Bild öffnen