Tabakwerbeverbot BVTE hält Gesetzentwurf für verfassungswidrig

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter, der an diesem Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden soll, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten. Dies gelte schon für Tabakprodukte, umso mehr für risikoärmere E-Zigaretten und erst recht für solche E-Zigaretten, die überhaupt kein Nikotin enthalten.

Dienstag, 30. Juni 2020 - Tabak
Martin Heiermann
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Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke appellierte an die Parlamentarier, diesen offensichtlich verfassungswidrigen Entwurf nicht durchzuwinken: „Die geplanten umfassenden Werbeverbote für Tabakwaren und E-Zigaretten sind unverhältnismäßig und eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. Auch gesundheitspolitisch wäre es vollkommen kontraproduktiv, die Kommunikation zu potenziell weniger schädlichen Alternativen wie E-Zigaretten zu unterbinden, besonders wenn diese auch noch nikotinfrei sind." Dagegen betonte die Unionsfraktionsvize Gitta Connemann: „Tabak und Nikotin sind einmalig in ihrer Gefährlichkeit und Suchtpotenz – auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Werbung richte sich an jugendliche Nichtraucher – und sie wirke. Plakate zeigten aber keine Lungenkarzinome, sondern suggerierten ein verbessertes Lebensgefühl. „Es geht also bei der Ausweitung der Werbebeschränkungen um die Gesundheit von jungen Menschen. Diese ist unverhandelbar“, so Connemann. Der Bundestag soll die Gesetzespläne der großen Koalition am kommenden Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschließen. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten ein Jahr später. Bereits ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen bei Filmvorführungen tabu sein, die für unter 18-Jährige freigegeben sind.