Schnellladegesetz Lade-Wettbewerb an der Autobahn

Das neue Schnellladegesetz, das mittels 1.000-Standorte-Programm für ein flächen deckendes Lade-Netz für Elektrofahrzeuge sorgen soll, kann jetzt auch für mehr Wettbewerb an Autobahnen sorgen.

Donnerstag, 17. Juni 2021 - Tankstelle
Hans Jürgen Krone
Artikelbild Lade-Wettbewerb an der Autobahn
Bildquelle: Fastned

Die Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge an Autobahnen werden sich künftig nicht darauf beschränken, dass auf Anlagen der Tank & Rast Ladeterminals vorhanden sind. Das ist ein Ergebnis der Veränderungen, die der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages in der Vorlage zum Schnellladegesetz vornahm und die kürzlich dann auch in dieser veränderten Form beschlossen wurde. Besonders dafür eingesetzt hatte sich das europäische Schnellladeunternehmen Fastned, das europaweit inzwischen fast 140 Schnellladestationen betreibt, davon bisher 19 in Deutschland. Fastned hatte schriftlich seine vergabe- und kartellrechtlichen Bedenken geltend gemacht und geschrieben, dass der Bund, neben den 90 Prozent aller erteilten Konzessionen für den Betrieb von Tankstellen und Raststätten an Bundesautobahnen, jetzt auch mit der Autobahn Tank & Rast vereinbart habe, „dass sich diese Konzession auch auf die Bereitstellung von elektrischen Ladedienstleistungen – also auf einen weiteren Markt – erstrecken soll.“ Das Argument fand offenbar Gehör, sodass es künftig auf diesem Feld mehr Wettbewerb an der Autobahn geben wird.

Auch Autobahnrastplätze dürfen genutzt werden
Ein Ergebnis der Veränderungen im Entwurf war nämlich, dass jetzt auch Autobahnrastplätze als Schnellladestandorte genutzt werden dürfen. Um diese zu besetzen, erfolgt die Ausschreibung jetzt in mindestens 18 so genannten regionalen Losen. Diese sollen verschieden groß gestaltet werden, um auch die Belange mittelständischer Unternehmen bei der Losbildung zu berücksichtigen. Laut Bundesregierung werden außerdem bei der Losbildung wirtschaftlich attraktive mit wirtschaftlich unattraktiven Gebieten zusammengelegt. Zumindest bei den Standorten, die vielleicht Fastned zugesprochen werden, kommt Convenience mit ins Spiel, denn das Unternehmen bekennt sich explizit zum Shop-Business und hält es für eine unverzichtbare Ergänzung des eigenen Geschäftsmodells.

Prozess gegen den niederländischen Staat gewonnen
Das ist wohl auch der Grund dafür, dass Fastned mehrere Prozesse gegen den niederländischen Staat ausgefochten und kürzlich endgültig gewonnen hatte. 2019 hatte man gerichtlich erwirkt, dass der Staat die Genehmigung zum Bau solcher Shops erteilen muss. Anschließend wurden Fastned aber die dafür notwendigen Grundstücke verweigert. Laut Urteil des Gerichts in Den Haag vom 14. April 2021 muss jetzt die staatliche Immobilienagentur entsprechende Landpachtverträge zur Verfügung stellen. Das Unternehmen lässt keinen Zweifel daran, dass es solche Shops auch als integralen Bestandteil seiner Lade-Stationen in Deutschland sieht. Dazu sagte kürzlich Michiel Langezaal, CEO von Fastned, im Interview mit dem Magazin Auto Motor Sport: „Wir geben uns große Mühe, dass unsere Stationen eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. Unsere Hubs sind überdacht und komfortabel – wir planen dort, wo es möglich ist, auch bald Shops beziehungsweise Toiletten zu integrieren. Das stört mich oft am meisten – wenn ich die 15 Minuten Zeit, die ich an der Ladesäule verbringe, nicht aktiv nutzen kann – etwa um ein gesundes Sandwich zu kaufen oder für den Gang auf die Toilette.“