Energydrinks Verantwortung und Aufklärung

Energydrinks sind in C-Stores gefragt. Auch bei jungen Konsumenten. Doch sie sind wegen möglicher Gesundheitsgefahren auch umstritten. Jetzt fordern die Verbraucher- schutzminister Beschränkungen.

Montag, 12. August 2024 - Getränke
Katja Seger
Artikelbild Verantwortung und Aufklärung
Bildquelle: MBG international

Sie sind ein Topseller. Besonders auch in Convenience Shops werden Energydrinks gerne und häufig nachgefragt. Seit Jahren steigt der Umsatz in dieser Kategorie der Alkoholfreien Getränke. Und das nicht nur in den C-Stores, sondern auch im Lebensmittel-Einzelhandel. Doch unumstritten sind die koffein- und taurinhaltigen, süßen Energiespender nicht. Sie stehen im Verdacht, bei regel- und übermäßigem Konsum gerade bei Heranwachsenden gesundheitliche Schäden zu verursachen. Das hat bereits in einigen Staaten Europas dazu geführt, dass der Verkauf der Energydrinks eingeschränkt wurde. In Polen, Lettland, Litauen oder auch Norwegen dürfen die zahlreichen, energiespendenden Markenprodukte nur noch an Personen über 16 Jahre abgegeben werden. Auch in Deutschland wird darüber heftig debattiert. So forderten im vergangenen Juni die Verbraucherschutzminister der Bundesländer den Bund auf, eine Altersbeschränkung für die Energiespender zu prüfen. Diese solle „bei mindestens 16 Jahren liegen“, heißt es im Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz. Auch unterschiedliche Verbraucherschutzorganisationen wirken in diese Richtung.

Die produzierende Industrie, der Handel und die entsprechenden Verbände lehnen solche Verbote und Einschränkungen ab. Öffentlich halten sich viele Hersteller und Händler jedoch zurück. So lehnte es etwa Marktführer Red Bull ab, sich gegenüber Convenience-Shop zu äußern und verwies auf die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, Wafg, ihren Verhaltenskodex und ihr Statement „Energydrinks sind sicher“.

Nach strengen deutschen Vorgaben
Offensiver geht MBG-Geschäftsführer Andreas W. Herb, Anbieter des Energydrinks Effect, die Situation an. Zum Thema allgemeine Altersbegrenzung und einer Rezepturänderung reagiert er ablehnend und positioniert sich gegen ein generelles Verbot von Energydrinks für Jugendliche unter 18 Jahren. Er argumentiert, dass die Produkte von MBG, wie Effect, den strengen deutschen Vorgaben entsprechen und die Diskussion um die Gesundheitsrisiken übertrieben sei. Er betont allerdings auch, dass der verantwortungsvolle Konsum wichtig sei und dass Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren ausreichend geschützt werden sollten. Eine Rezepturänderung für die Drinks sieht er nicht als notwendig an, da bereits koffeinfreie Alternativen entwickelt wurden.

Den Betreibern von Convenience Shops, sowie auch dem übrigen Handel, empfiehlt Herb sicher zu stellen, dass Energydrinks nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Ein Altersnachweis beim Kauf von Energydrinks könnte eingeführt werden, um die Einhaltung der Altersbegrenzung zu kontrollieren. Eine umfassende gesundheitliche Aufklärung der Kunden über den verantwortungsvollen Konsum von Energydrinks wäre aus seiner Sicht ebenfalls sinnvoll.

Genau in diese Richtung zielt auch der Verhaltenskodex der Wafg und ihrer Mitgliedsunternehmen. Er benennt Grundsätze für die Produktkennzeichnung und für den Verkauf und die Vermarktung. So sollen Energydrinks auf ihren Gebinden den Hinweis „In moderaten Mengen konsumieren“ führen. Darüber hinaus soll das Mischen mit Alkohol nicht empfohlen beziehungsweise angepriesen werden.
Werden Energydrinks in moderaten Mengen von erwachsenen Personen getrunken, sind sie unbedenklich.