Das Bundeskabinett will eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Die Auflage sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab Anfang Januar 2028 an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt betreiben müssen. Der Mineralölwirtschaftsverband En2x äußerte Kritik an den Plänen.
Konkret seien von der Verpflichtung voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen betroffen, heißt es vom. Der Bestand werde berücksichtigt. Es sei wichtig, flächendeckend eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Denn, so das Ministerium erfolge der Ausbau der Ladeinfrastruktur dieser bislang noch nicht flächendeckend und regional heterogen.
Durch die Versorgungsauflage wird dem Entwurf zufolge mit zusätzlich rund 8000 neuen Schnellladepunkten gerechnet. Der Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbands En2x, Christian Küchen, sagte den Medien, die Tankstellengesellschaften seien beim Aufbau der Ladeinfrastruktur mit vollem Engagement dabei. Ein Ladesäulenzwang an Tankstellen wäre «reine Symbolpolitik», so Küchen. Nach Angaben des Verbands befindet sich schon heute bei zwei Dritteln aller Tankstellen in Deutschland eine Schnellladesäule im Umkreis von fünf Kilometern.