Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, gehe das Bündnis dagegen vor. Das BfTG bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer im Gesetzentwurf als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer Stellungnahme berechnet der E-Zigaretten-Branchenverband, dass eine geplante Besteuerung von zwei Cent/ mg Nikotin und ab 2024 von vier Cent/ mg Nikotin eine bis zu 160 Prozent hohe Verteuerung der Liquidpreise zur Folge hätte. Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt. "Tabak ist bereits jetzt bis zu 60 Prozent günstiger als E-Zigaretten", so der Verband. Nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt sogar um bis zu 85 Prozent günstiger als E-Zigarettenliquid. Die Höhe des Steuertarifs müsse, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie nicht eine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquid und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Der vorliegende Gesetzesentwurf verstärke den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich, meint das Bündnis für Tabakfreien Genuss, und sei daher verfassungswidrig.
BfTG Verfassungsklage gegen Tabaksteuergesetz
Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das meint das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG. ) Und so kündigt das Bündnis eine Verfassungsbeschwerde an: Das von Minister Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen plane, nach Auffassung des BfTG, nur eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette soll hingegen massiv besteuert werden.