BfTG Verfassungsklage gegen Tabaksteuergesetz

Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das meint das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG. ) Und so kündigt das Bündnis eine Verfassungsbeschwerde an: Das von Minister Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen plane, nach Auffassung des BfTG, nur eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette soll hingegen massiv besteuert werden.

Dienstag, 02. März 2021 - Tabak
Martin Heiermann
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Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, gehe das Bündnis dagegen vor. Das BfTG bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer im Gesetzentwurf als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer Stellungnahme berechnet der E-Zigaretten-Branchenverband, dass eine geplante Besteuerung von zwei Cent/ mg Nikotin und ab 2024 von vier Cent/ mg Nikotin eine bis zu 160 Prozent hohe Verteuerung der Liquidpreise zur Folge hätte. Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt. "Tabak ist bereits jetzt bis zu 60 Prozent günstiger als E-Zigaretten", so der Verband. Nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt sogar um bis zu 85 Prozent günstiger als E-Zigarettenliquid. Die Höhe des Steuertarifs müsse, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie nicht eine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquid und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Der vorliegende Gesetzesentwurf verstärke den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich, meint das Bündnis für Tabakfreien Genuss, und sei daher verfassungswidrig.