Urteil E-Zigaretten-Geschäfte dürfen in Bayern öffnen

Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigte jetzt, dass E-Zigaretten-Fachgeschäfte für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sind und dürfen öffnen. In zweiter Instanz bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof damit den bereits im Dezember 2020 im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts München. E-Zigaretten sind demnach „ein Wirtschaftsgut, das für die entsprechende Konsumentengruppe für die tägliche Versorgung unverzichtbar ist“. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Montag, 18. Januar 2021 - Handel
Martin Heiermann
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„Fachgeschäfte für E-Zigaretten leisten einen elementaren Beitrag zur Grundversorgung. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun auch ein Gericht in zweiter Instanz das genauso bestätigt hat,“ sagt Michal Dobrajc, geschäftsführender Vorsitzender des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH). Auch wenn dieses Urteil zunächst nur Auswirkungen auf Bayern habe, so habe es doch eine sehr deutliche bundesweite Signalwirkung. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Niedersachsen und Hessen, haben bereits die Verordnungsgeber E-Zigaretten ausdrücklich als unverzichtbaren Grundbedarf gewertet und erlauben die Öffnung der Fachgeschäfte. „Es ist allerhöchste Zeit, dass auch andere Bundesländer die Fehlentscheidung korrigieren und nachziehen, so wie es auch renommierte Suchtforscher fordern,“ kommentierte Dobrajc das Urteil.