Deutsche Umwelthilfe Mehrweg-Wächter reicht Klage ein

Valora hat sich mit Back Werk gegenüber der DUH verpflichtet, die Mehrwegangebotspflicht einzuhalten. Andere Branchenunternehmen wollten das nicht tun. Jetzt klagt die Umwelthilfe. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für To-go-Speisen und -Getränke lassen zu wünschen übrig. Das ist jedenfalls die Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe, DUH.

Samstag, 13. Mai 2023 - Foodservice
Martin Heiermann
Artikelbild Mehrweg-Wächter reicht Klage ein
Bildquelle: Stefan Wieland / Deutsche Umwelthilfe

Sie basiert auf Testbesuchen, die die Organisation in 17 Stores des Außer-Haus-Marktes selbst durchgeführt hat. Unzufrieden war die DUH demnach mit einer ganzen Reihe von Anbietern, etwa mit Back Werk, einer Shop-Marke der Valora, mit Starbucks, Yorma‘s und auch den getesteten Standorten der Rewe und Edeka. Negativ fielen darüber hinaus die Kino-Betreiber Cinestar, Cineplex und Cinemaxx auf. Deutlich besser schnitten bei den Testbesuchen Kamps, Tchibo oder auch McDonalds ab. „Nachgebessert haben inzwischen die Unternehmen Backwerk / Valora und Cineplex ihr Mehrwegangebot“, teilt die Umweltorganisation mit. Beide hätten zudem gegenüber der DUH für die Zukunft Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht ausgeschlossen.

„Fadenscheinige Argumente“
Darauf wollten sich einige andere Anbieter nicht einlassen. Entsprechend reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband gegen Starbucks, Rewe, Edeka Fromm, Cinestar und Yormas nun Klage ein. Auf Anfrage wollte sich beispielsweise Rewe zu den Vorwürfen der Umwelthilfe nicht äußern. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, kommentierte das Vorgehen ihres Verbands: „ Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Rewe, Cinestar oder Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern, werden Anwaltskanzleien hinzugezogen, um die eigenen Fehler mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen. Das akzeptieren wir nicht.“ Da die Mehrwegangebotspflicht im Außer-Haus-Markt weiterhin von den Unternehmen nur ungenügend umgesetzt werde, besteht die Umwelthilfe zudem auf weiteren Maßnahmen und fordert die Bundesländer auf, ihren Vollzugsaufgaben nachzukommen. Verstöße seien zu sanktionieren. Nur so werde die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen. „Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, kündigt die Organisation an.

Vorwürfe an den Dehoga
Auch beim deutschen Hotel- und Gaststättenverband, Dehoga, sieht die Umwelthilfe Defizite bezüglich der Mehrwegangebotspflicht. Sie habe versäumt, ihre Mitglieder zur Einhaltung zu verpflichten. Das weist der Verband zurück. Die Mitglieder würden auch auf diesem Feld eigenverantwortlich und unabhängig agieren. Auch die Verbraucher hat die DUH in den Blick genommen. Aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter Konsumenten im Auftrag des Verbands gehe hervor, dass 94 Prozent einheitliche Mehrwegsysteme mit möglichst vielen teilnehmenden Filialen und eine einfache Handhabung erwarteten. Für 55 Prozent sei ein niedriger Preis entscheidend.
Coffee-To-Go-Becher sind Teil des Problems, lassen sich aber durch Mehrweg ersetzen.