Allergieverordnung Noch viele offene Fragen

In einigen Wochen tritt die neue Lebensmittel-Informations-Verordnung in Kraft. Shop-Betreiber, die offene Speisen verkaufen, müssen sich jetzt vorbereiten.

Dienstag, 11. November 2014 - Foodservice
Martin Eschbach
Artikelbild Noch viele offene Fragen

Eigentlich ist die „Allergen-Verordnung“ schon ein älterer Hut, denn bereits seit 2011 ist die EU-Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV), wie sie richtig heißt, in Kraft. Sie galt bisher ausschließlich für verpackte Waren, also das, was hauptsächlich in C-Stores über den Tresen geht. Allerdings endet jetzt eine bereits in der alten Verordnung enthaltene Übergangsfrist und zwar genau am 13. Dezember 2014. Was bereits seit Jahren also für verpackte Ware gilt, gilt dann auch für nicht vorverpackte Lebensmittel – also für Speisen, die offen an Gäste herausgegeben werden. Hier ist dann eine Kennzeichnungspflicht der 14 Hauptallergene vorgesehen. Natürlich sind nicht nur die Bistros der C-Stores davon betroffen. Die Verordnung gilt auch für Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Restaurants und Großküchen. Jetzt heißt es eigentlich: Know how aneignen und umsetzen.

Allerdings kann vorauseilender Gehorsam auch fehl am Platz sein, denn „zum wie der Allergenkennzeichnung bzw. –Information gibt es noch einige offene Fragen“, teilt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga mit. Bisher habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierzu im Juli einen Entwurf der LMIV veröffentlicht. Zu diesem Entwurf habe der Dehoga fristgerecht und ausführlich Stellung genommen und nachdrücklich gemahnt, dass viele Fragen zur Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware im Entwurf unbeantwortet blieben oder schlichtweg unverhältnismäßig seien. „Wir hoffen, dass unsere Vorschläge, die die unterschiedlichen Betriebsgruppen in der Branche berücksichtigen, aufgegriffen werden“, so die Dehoga gegenüber Convenience Shop. Der Dehoga setzt sich beispielsweise dafür ein, dass die mündliche Information auch in Zukunft möglich bleibt. „Mit der mündlichen Information lässt sich bis heute ein hohes Verbraucherschu tzniveau zu Gunsten von Allergikern sicherstellen. Eine vollständige Verschriftlichung der Informationen ist bürokratisch und praxisuntauglich“, so die Meinung des Verbandes. Natürlich schaut auch Großhändler Lekkerland hier nicht tatenlos zu. Immerhin will das Unternehmen im Food Service-Bereich künftig stärker Flagge zeigen. „Wir arbeiten derzeit daran, diese Verordnung möglichst effizient für unsere Kunden umzusetzen“, heißt es auf Anfrage von Convenience Shop. Nähere Informationen dazu soll es in der nächsten Ausgabe der firmeneigenen Kundenzeitschrift „Mein Shop“ geben.

Trotz aller Ungereimtheiten, sollten Shop-Betreiber auch nicht ganz unvorbereitet an die Sache rangehen, denn ob das Ministerium die Bedenken und Einwände der Dehoga und auch anderer Branchen-Verbände berücksichtigt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar. Damit es kein böses Erwachen gibt, kann es deshalb sicherlich nicht schaden sich im Vorfeld für den Fall der Fälle schlau zu machen. Vor allem die Foodservice-Bereiche der Hersteller bieten hier ihre Unterstützung an. So stellt Nestlé Professional beispielsweise die Ratgeber-Broschüre Nutripro mit wissenswerten Basisinformationen und Hinweisen zum Umgang mit der neuen Verordnung zur Verfügung. Außerdem gibt es ein Allergen-Poster, das u.a. aufzeigt, was betroffene Gäste essen dürfen und was nicht. Unilever Food Solution hat auf www.unileverfoodsolutions.de einen eigenen Link zum Thema Allergen-Kennzeichnung. Wer sich hier registriert, kann das so genannte Service-Paket nutzen. Das beinhaltet u. a. Plakate und Schulungsunterlagen.

Eine onlinebasierte Unterstützung bietet das Unternehmen GS1 Germany. Unter www.lmiv-services.de können auch Händler gezielt per Mausklick Themenfelder zur neuen Verordnung abfragen, die für sie auch tatsächlich relevant sind. Sie erfahren auch, was jetzt zur Vorbereitung auf den Tag X noch zu tun ist.

Foto: Carsten Hoppen


Die 14 Hauptallergen-Gruppen

  • Sellerie/-erzeugnisse
    Bleichsellerie, Knollensellerie,
    Staudensellerie
  • Weichtiere/-erzeugnisse
    u.a. Schnecken,Muscheln, Austern,
    Tintenfish, Calamares
  • Fisch/-erzeugnisse
    Alle Fischarten /u.a. Anchovis, Kaviar)
  • Sesam/-erzeugnisse
    u.a. Sesamöl, Sesammehl, Sesamsamen
  • Schalenfrüchte /(Nüsse)/-erzeugnisse
    u.a. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse,
    Pistazien, Cashewkerne
  • Soja/-erzeugnisse
    Alle Sorten Sojabohnen
  • Eier/-erzeugnisse
    Alle Eisorten
  • Senf/-erzeugnisse
    u.a. auch Senfsprossen, Senfpulver,
    Senfkörner
  • Erdnüsse/-erzeugnisse
    Alle Erdnusssorten
  • Glutenhaltiges Getreide/-erzeugnisse
    u.a. Weizen, Hartweizen, Roggen, Gestre, Hafer
  • Milch/-erzeugnisse einschließlich Laktose
    Alle Milchprodukte
  • Krebstiere/-erzeugnisse
    u.a. Krebs, Shrimps, Garnelen, Scampi,
    Hummer
  • Schwefeldioxid/Sulfite
    E 220 - E 228
    u.a. in Trockenobst, Tomatenpüree, Wein
  • Lupine/-erzeugnisse
    u.a. Lupinenmehl, Lupinenkonzentrat,
    Lupinenprotein

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