Verpackung DUH fordert eine Nachbesserung der Mehrweg-Pflicht

Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Mehrweg-Angebotspflicht für verzehrfertige Speisen und Getränke in Bechern und Boxen wird nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe, DUH, das Müllproblem in deutschen Städten nicht lösen.

Mittwoch, 07. Dezember 2022 - Handel
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Bildquelle: Sascha Krautz / DUH

Es sei zwar ein erster richtiger Schritt, die Systemgastronomie, Veranstalterm, den Lebensmittel Einzelhandel und auch die Convenience-Branche zu verpflichten, wiederverwendbare Becher und Essensboxen anzubieten. Aber das allein reiche nicht aus, weil die Angebotspflicht keine Vorgaben mache, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, so die DUH. Für einen wirklichen Wandel braucht es eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr.
Die DUH empfiehlt die Verwendung unternehmensübergreifender Standard-Mehrwegbecher und -Essensboxen. Durch die Nutzung einheitlicher Verpackungen werde das Mehrwegsystem effizienter in der Handhabung und die Rückgabe für Verbraucher einfacher. Die DUH kündigt an, die gesetzlichen Pflichten großer Unternehmen zum Mehrwegangebot sowie zur Verbraucherinformation zu überprüfen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorzugehen.

Dazu DUH Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Obwohl Speisen und Getränke mit dem neuen Gesetz in Mehrweg nicht teurer angeboten werden dürfen als in Einweg, bleibt die Wegwerfvariante in der Nutzung für viele Menschen einfacher…. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen einen klaren Vorteil bei der Nutzung von Mehrweg.“ Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in Tübingen habe bereits eindrücklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann.

Kritisch beurteilt die DUH die weitreichende Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen zur Befreiung von der Mehrwegangebotspflicht. Wer bis zu fünf Beschäftigte und gleichzeitig nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, kann die Mehrwegangebotspflicht auch durch die Befüllung mitgebrachter Behältnisse erfüllen.