Es sei empfehlenswert, die eigenen Kassendaten regelmäßig zu prüfen. Je nach Bedarf, könnten Unternehmen eine solche Kontrolle der Datenströme von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin übernehmen lassen oder in Absprache mit diesen die Lösung Datev Datenprüfung selbst einsetzen und damit zum Datendetektiv in eigener Sache tätig werden. Dies könne einmalig für die Überprüfung etwa neuer Routinen bei der Bedienung von Kassen erfolgen oder auch regelmäßig für den internen Abgleich der Daten zu den Finanz- und Warenströmen mit den Buchungsdaten, etwa im Rahmen eines Reportings.