Bundeskartellamt Verfahren gegen Coca-Cola-Vertriebsgesellschaft eröffnet

Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP DE) eingeleitet, so sein Präsident Andreas Mundt (Foto).

Dienstag, 14. November 2023 - Industrie
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Bildquelle: Bundeskartellamt

CCEP DE übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland. Das Bundeskartellamt prüfe nun, ob Coca-Cola auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke beziehungsweise für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke über eine marktbeherrschende Stellung oder eine relative Marktmacht verfügt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Handel andere Unternehmen behindere, so Mundt. Ferner würde das Amt prüfen, ob die von Coca-Cola geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen. Andrea Weckwert, Vice President Legal CCEP DE, erklärt dazu: „Wir sind davon überzeugt, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist“. CCEP DE kooperiere mit der Behörde und stelle die gewünschten Informationen zur Verfügung.