Kassensicherungsverordnung Jetzt noch fristgerecht bestellen

Die Deutsche Telekom weist noch einmal darauf hin, dass Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen jetzt schnell handeln und bis zum 30. September 2020, das heißt bis übermorgen, nachweisen müssen, dass sie die Integration einer TSE für ihre Registrierkasse beauftragt haben. Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) soll alle Kassenaktionen lückenlos protokollieren und somit Steuerbetrug und Manipulationen an Registrierkassen verhindern. Ein wichtiger Bestandteil ist die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – eine elektronische Schnittstelle, die Kasseneinnahmen und -ausgaben einheitlich und manipulationssicher erfasst.

Montag, 28. September 2020 - Handel
Hans Jürgen Krone
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Bildquelle: Deutsche Telekom

Alle Bundesländer bis auf Bremen haben jüngst einen weiteren Aufschub für die Installation einer TSE, nach Bestellung, bis zum 31. März 2021 gewährt. Die TSE kann entweder als Hardware oder aus der Cloud bezogen werden. Zu den entsprechenden Anbieter gehört  die Deutsche Telekom selbst. Sie bietet mit ihrem digitalen Kassensystem MagentaBusiness POS eine cloudbasierte TSE-Lösung, durch die das Nachrüsten bestehender Kassengeräte mit einer TSE-Hardware laut Unternehmen nicht notwendig sei.