Gegen diesen Beschluss hatte dann wiederum Dansk Erhverv vor dem EU-Gericht geklagt. Der Interessensverband dänischer Unternehmen ist der Ansicht, dass die Befreiung von der Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe für eine Gruppe von Einzelhandelsunternehmen im Norden Deutschlands sei. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil haben die Wettbewerbshüter der Behörde nicht ordnungsgemäß geprüft, ob die Sonderregelungen eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Sie müssen sich nun erneut mit dem Fall befassen oder können gegen das Urteil Einspruch einlegen.
Grund für den Ärger von Dansk Erhverv ist, dass viele Menschen aus Dänemarks Süden für Getränkeeinkäufe über die Grenze nach Deutschland fahren, weil sie dort nach Ausfüllen einer Exportbescheinigung weder deutsches noch dänisches Dosenpfand bezahlen müssen. Eine geplante Regelung, die diese Möglichkeit eigentlich bereits 2018 beenden sollte, ist bis heute nicht umgesetzt.