Hamburg Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholhaltiger Getränke

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist von Mittwoch, 9. Dezember an in ganz Hamburg der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. „Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind

Mittwoch, 09. Dezember 2020 - Handel
Martin Heiermann
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- insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen - werden in der gesamten Stadt untersagt“, teilte der Senat mit. Das rund um die Uhr geltende Verbot erstrecke sich nicht auf handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten. Bislang durfte nur in Teilen des Schanzenviertels, Ottensens und Winterhudes jeweils von 16.00 Uhr an kein Glühwein to go verkauft werden.