Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es die Forderung nach einer Lizenzvereinbarung ablehnen werde, sagte Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller. „Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen.“
Die Augsburger Traditionsbrauerei hatte 1956 beim Deutschen Patentamt „Spezi“ als Warenzeichen eintragen lassen. Die Spezi aus München kam in den 1960ern auf den Markt. 1974 schlossen die beiden Brauereien eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der die Münchner ihren Cola-Limo-Mix „Paulaner Spezi“ nennen dürfen.
Nun wollte Riegele einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen, dass „Paulaner Spezi“ weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Priller sagte, Riegele zahle jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge für die „Spezi“-Markenrechte. Dass der Paulaner-Konzern sich an diesen Kosten nicht beteiligen soll, sei nicht nachvollziehbar. Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher freute sich über Rechtssicherheit. Der Absatz von „Paulaner Spezi“ lag im vergangenen Jahr bei annähernd einer Million Hektoliter.