Vending-Verband BDV Mehrweg-Pflicht für Getränkeautomaten ab 2023 auch in Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen

Dienstag, 02. März 2021 - Handel
Hans Jürgen Krone

Ab dem 1. Januar 2023 riskieren laut Verpackungsgesetz Tankstellen-Shops, Shops an Bahnhöfen und Flughäfen sowie andere Anbieter, die einen Heißgetränkeautomaten betreiben und dort keine Mehrwegalternative anbieten und dem Kunden keine Möglichkeit zum Abfüllen des Getränks in einen mitgebrachten kundeneigenen Becher anbieten, ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Darauf weist der Vending-Verband BDV hin.  Dies gelte auch für den Betrieb von Incup-Automaten mit herkömmlicher Einwegbechertechnik in öffentlich zugänglichen Bereichen.