Ab dem 1. Januar 2023 riskieren laut Verpackungsgesetz Tankstellen-Shops, Shops an Bahnhöfen und Flughäfen sowie andere Anbieter, die einen Heißgetränkeautomaten betreiben und dort keine Mehrwegalternative anbieten und dem Kunden keine Möglichkeit zum Abfüllen des Getränks in einen mitgebrachten kundeneigenen Becher anbieten, ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Darauf weist der Vending-Verband BDV hin. Dies gelte auch für den Betrieb von Incup-Automaten mit herkömmlicher Einwegbechertechnik in öffentlich zugänglichen Bereichen.