Cannabis-Legalisierung Kiffen nur mit EU-Zustimmung

Einen ersten Schritt zur Cannabis-Legalisierung ist die Bundesregierung mit einem Eckpunkte-Papier gegangen. Es steht unter rechtlichem Vorbehalt und benötigt eine EU-Zustimmung.

Dienstag, 06. Dezember 2022 - Tabak
Martin Heiermann
Artikelbild Kiffen nur mit EU-Zustimmung
Bildquelle: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Oktober die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene beschlossen. Sie verfolgt nach eigenen Angaben damit das Ziel, zu einem verbesserten Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen. Allerdings will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken nicht ohne die Zustimmung der Europäischen Union forcieren. „Wenn es ein klares Nein gäbe, werden wir den Fehler, der bei der Autobahn-Maut für PKW gemacht wurde, mit Sicherheit nicht wiederholen“, sagte der Bundespolitiker in einem Mediengespräch. „Wir spielen mit offenen Karten und erklären offen, was wir vorhaben. Wenn die EU Nein sagt, dann ist das so“, erklärte Lauterbach weiter.

Keine Werbung für Genusscannabis
Er vertraue aber seinen Kollegen aus den Verfassungsressorts der Ampel-Koalition, die sich um die rechtliche Seite der Cannabis-Pläne kümmerten: „Wir setzen auf Gesundheitsschutz. Das kann auch Brüssel überzeugen.“ Der Gesundheitsminister räumte ein, auch selbst schon einmal Cannabis konsumiert zu haben. „Ich habe das mal ausprobiert, um mir ein Bild zu machen, was mir auch gelungen ist. Im Falle der Legalisierung werde ich kein Konsument werden, wie überhaupt dieser Schritt nicht als Werbung fürs Kiffen missverstanden werden darf“, sagte Lauterbach.

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Cannabis und Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb sollen innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden. Dazu gehört auch, dass der Vertrieb mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen soll. Die Bundesregierung sieht dafür wohl Apotheken als geeignet an. Der BTWE Handelsverband Tabak hatte allerdings auch schon mehrfach Interesse bekundet, nach einer Legalisierung Genusscannabis-Produkte verkaufen zu wollen.

Weiterhin soll der Erwerb und der Besitz von Cannabis bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum straffrei ermöglicht werden. Genauso wie privater Eigenanbau in begrenztem Umfang. Das Mindestalter soll 18 Jahre betragen. Zudem wird an die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer, einer „Cannabissteuer“, gedacht. Werbung für Cannabisprodukte werde untersagt.

Noch gibt es jedoch keinen Gesetzentwurf, wie von den Verantwortlichen zu hören ist. Er soll erst dann vorgelegt werden, wenn die Vorprüfung ergibt, dass die Maßnahmen zur Cannabis-Abgabe rechtlich umsetzbar sind.