Edeka habe glaubhaft gemacht, dass eine von Coca-Cola geforderte Preiserhöhung wahrscheinlich unangemessen sei, teilte das Landgericht Hamburg heute mit. Mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps nutze die Antragsgegnerin eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Darin liege ein kartellrechtswidriges Verhalten. Coca-Cola habe es daher zu unterlassen, Edeka zu den zuletzt vereinbarten Konditionen bis zum Abschluss einer Anschlussvereinbarung nicht mehr zu beliefern.
Das Gericht befristete die Donnerstag erlassene einstweilige Verfügung (Az. 415 HKO 72/22) bis zum 30. September. Laut Edeka war der bisher gültige Vertrag mit Coca-Cola im Januar 2022 geschlossen worden. "Diese Entscheidung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein erfreuliches Signal", teilte Edeka am Freitag mit.
Coca-Cola Deutschland teilte laut dpa auf Anfrage mit, dass das Gericht die Entscheidung ohne Anhörung getroffen habe, "sodass unsere Argumente nicht einfließen konnten". Entsprechend habe man Widerspruch eingelegt. Das Unternehmen betonte, dass die frühzeitig angekündigte Preiserhöhung deutlich unter der aktuellen Nahrungsmittelinflation liege und auch unter der Preisentwicklung vieler Handelsmarken.
Beide Unternehmen hätten heute allerdings Gesprächsbereitschaft signalisiert: "Wir sind selbstverständlich weiterhin bestrebt, eine Einigung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu erzielen», hieß es bei Edeka. "Wir hoffen auf einen zügigen und konstruktiven Fortgang der Gespräche und auf Verhandlungsbereitschaft bei Edeka", habe Coca-Cola mitgeteilt.