in Tabakprodukten sowie Einweggetränkegetränkebecher. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte durch die Händler bleibe auch nach dem Termin möglich. Damit werd verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden müsse.