Verpackungsgesetz Transparenz am Regal

Lange wurde ein neues Verpackungsgesetz diskutiert. Seit Mitte Mai steht fest: Am 1. Januar 2019 tritt es in Kraft, mit Änderungen, die auch das Shop-Geschäft betreffen.

Donnerstag, 22. Juni 2017 - Verpackung
Ulrike Pütthoff
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Eigentlich ist es etwas irritierend, von „neu“ zu sprechen. Beim Verpackungsgesetz, das Anfang 2019 in Kraft tritt, handelt es sich um ein Update der bestehenden Verpackungsverordnung und löst seine 7. Novelle ab. Ziel ist, mehr Abfälle zu recyceln, wenn möglich sie zu vermeiden. Die Verbraucher sind also stärker in die Pflicht genommen, und der Handel hat seinen Beitrag zu leisten, sie auf den richtigen Weg zu führen.

Das Gesetz sieht diverse Maßnahmen vor, die sich am POS ändern werden. Da ist zum einen die deutlichere Kennzeichnung von Mehr- und Einweg. Der Kunde muss am Regal auf einen Blick wahrnehmen können, wo die jeweilige Gebindeeinheit steht, damit er sich bewusst für Mehr- oder Einweg entscheiden kann.

Zudem hatten sich Handelsunternehmen und Getränkehersteller bereits vor einem Jahr freiwillig verpflichtet, die Einwegkennzeichnung zu verbessern. Das Einweglogo der Deutschen Pfandsystem GmbH wird nun um die Angabe des Pfandbetrags sowie um die Wörter „Einweg“ und „Pfand“ ergänzt. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar sein und bis spätestens Ende diesen Jahres umgesetzt sein.

Die aktuelle Ausweitung des Verpackungsgesetzes sieht auch eine Ausweitung der Pfandpflicht, etwa auf Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent, zum Beispiel auf Fruchtschorlen, vor.

Die Hersteller und Händler werden angehalten, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden, denn sie müssen künftig eine deutlich höhere Verwertungsquote erfüllen. Mehrwegverpackungen werden künftig besonders gefördert. Bei Getränkeverpackungen wird ein Mehrwertanteil von 70 Prozent angestrebt, derzeit liegt er bei 45 Prozent.

Zustimmung auf breiter Front

Für Michael Wiener, CEO der Duales System Holding, ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung: Weg von der linearen Wirtschaft und hin zur Kreislaufwirtschaft.

Der Bundesrat hat zum verabschiedeten Gesetz am 12. Mai 2017 keinen Einspruch eingelegt, damit ist es beschlossen. „Nach jahrelangem Ringen haben wir jetzt ein Gesetz vorliegen, das uns auf den Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt“, kommentierte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. „Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen. Und wir verbessern die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten für die Sammlung vor Ort. Jetzt hoffe ich, dass auch die Länder diesen ausgewogenen Kompromiss akzeptieren und wir dieses Kapitel erfolgreich abschließen können.“

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Verpackungsabfälle gesammelt werden. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Erleichtert wird zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen, etwa Haushaltsutensilien aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, kann jede Kommune zusammen mit den dualen Systemen entscheiden. Bisher haben etwa 14 Millionen Einwohner in Deutschland die Wertstofftonne.