Tabakwaren Fiskus greift zum Tabak

Jüngste und angekündigte Restriktionen stellen die Tabak-warenbranche vor neue Herausforderungen. Ein Blick zurück auf das Jahr 2015 und nach vorn auf das drohende Werbeverbot.

Montag, 23. Mai 2016 - Tabak
Ulrike Pütthoff
Artikelbild Fiskus greift zum Tabak
Bildquelle: Shutterstock

Den Fiskus wird es freuen: 14, 9 Mrd. Euro flossen ihm aus an Tabaksteuern zu, also 640 Mio. Euro bzw. 4,5 Prozent mehr als noch 2014. Zigaretten steuerten dazu 12,9 Mrd. Euro bei – mehr als 86 Prozent. Alles spricht zwar dafür, dass im Berichtszeitraum mehr geraucht wurde, aber grundsätzlich lässt sich das aus den Steuereinnahmen nicht ableiten. Denn diese werden berechnet auf Basis des Banderolenbezugs. So wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zwar für 81,3 Mrd. Zigaretten (1,7 Mrd. mehr als 2014) Steuerzeichen bestellt, was aber nicht heißt, dass diese auch verkauft wurden. Denn die Steuerzeichen könnten auch vorzeitig von den produzierenden Unternehmen bezogen worden sein. Fakt ist aber: Es wurden mehr Zigaretten produziert, u.a. weil die Packungen seit diesem Jahr mindestens 20 Stück enthalten müssen.

Über die Jahre gesehen ist der Konsum an Zigaretten deutlich rückläufig: von 2002 bis einschließlich 2015 immerhin um 63,8 Mrd. Stück oder 44 Prozent. Ursache waren die vielen Tabaksteuererhöhungen, die eine Konsumverschiebung zur Folge hatte. So wurde zum Beispiel auf günstigere Tabakprodukte ausgewichen (Der Volumentabak hat in der Vergangenheit kräftig zugelegt), nicht in Deutschland versteuerte Ware wurde verstärkt eingekauft (etwa Grenzkäufe) und der Schmuggel trieb weiterhin Blüten.

Seit vergangenem Jahr werden außerdem die Eco-Zigarillos erstmals als Zigarette mit einem höheren Satz versteuert. Die Folge war, dass der Zigarren- und Zigarilloabsatz um fast ein Viertel (23,4 Prozent) auf knapp 4 Mrd. Stück zurückging. Während der Absatz von versteuertem Pfeifentabak um 27,5 Prozent zulegte. Dazu addierte sich auch das Wachstum von Tabaken für die im Trend liegenden Wasserpfeifen.

Ungewisse Zukunft

Wie sich der Tabakwarenmarkt zukünftig entwickelt, bleibt unterdessen Kaffeesatzleserei. Einerseits, weil die Tabakproduktrichtlinie ab Mai greift, andererseits, weil mit weiteren Beschränkungen zu rechnen ist. So hatte das Bundeskabinett im April einen Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot beschlossen, der auch E-Zigaretten einschließt: Ab Juli 2020 soll Außenwerbung, wie es jetzt noch auf Plakatwänden und Litfaßsäulen der Fall ist, dann nicht mehr erlaubt sein. Das komme einem Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse gleich, meint der Deutsche Tabakverband. Faktisch können die Hersteller künftig nur noch mit ihren Kunden kommunizieren, wenn sie bereits im Laden stehen. Zudem sollen in Kinos die Produkte aus der Werbung von Filmvorstellungen verbannt werden, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.

Dagegen protestieren nicht nur der Markenverband oder der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft. Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christof Degenhart von der Universität Leipzig hält diese Gesetzespläne sogar für verfassungswidrig. Dies gelte insbesondere für die Außenwerbung, die Kinowerbung, die Werbung an und in der Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu Werbezwecken, das so genannte Sampling. Der Jurist betont in einem Gutachten, dass die Wirtschaftswerbung den Schutz der Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz genießt. Degenhart beruft sich unter anderem darauf, dass es der Gesetzentwurf wegen nicht erwiesener Wirkungszusammenhänge zwischen der Außenwerbung und der Raucherprävalenz von Kindern und Jugendlichen ungeeignet sei. Unverhältnismäßig sei auch ein generelles Verbot der Kinowerbung, weil die bestehenden zeitlichen Beschränkungen genügen. Für ein Verbot des Samplings ist keine verfassungsrechtliche Rechtfe rtigung ersichtlich.

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