Handelshof Zu klein für ein Verbot

Das Ergebnis stand Anfang Juli fest: Edeka Foodservice, ein Versorger des kleinflächigen Einzelhandels, der Gastronomie und der Großverbraucher, darf den Großhändler Handelshof übernehmen. Das Prüfverfahren wurde vom Bundeskartellamt recht zügig abgeschlossen.

Freitag, 10. Januar 2020 - Kleinfläche
Martin Heiermann
Artikelbild Zu klein für ein Verbot
Bildquelle: Handelshof

Mitte Februar dieses Jahres unterzeichneten Deutschlands größter Einzelhändler Edeka und das Kölner Unternehmen Handelshofs einen Kaufvertrag. Beide Partner vereinbarten, dass die Tochter Edeka Foodservice den Cash & Carry-Großhändler Handelshof übernimmt. Sie waren sich aber auch darin einig, dass das Kölner Unternehmen als Einheit bestehen bleiben soll. Dies wurde gegenüber der Öffentlichkeit und wohl auch in Richtung Bundeskartellamt kommuniziert. Allerdings verwies Markus Mosa, Edeka-Vorstandsvorsitzender, auch auf mögliche Synergien: „Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam neue Wachstumspotenziale erschließen und unseren Kunden noch bessere Leistungen bieten können“, betonte er.

Schnelle Prüfung
Nach der Übernahme der Kaiser‘s Tengelmann Supermärkte durch Edeka und Rewe schien diese erneute weitere Marktkonzentration – noch vor dem angekündigten Kauf von Lekkerland durch Rewe – nicht unproblematisch. Doch das Bundeskartellamt agiert relativ zügig: Nach intensiven Vorermittlungen konnte die Prüfung der Fusion innerhalb der einmonatigen ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens abgeschlossen werden. Insgesamt benötigten die Bonner nur viereinhalb Monate um Ihre Zustimmung zu erteilen. „Wir haben die Absatz- und Beschaffungsmärkte in diesem Fall sehr genau analysiert“, kommentierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, den Beschluss. Demnach habe das Kartellamt in keinem regionalen Großhandelsmarkt für Lebensmittel ein wettbewerbliches Problem durch den Zusammenschluss der beiden Großhandelsunternehmen identifizieren können. „Auch die Beschaffungsseite war Gegenstand sorgfältiger ökonomischer Würdigung“, erläuterte Mundt und fügte hinzu: „. Wir wissen, dass Edeka hier eine starke Marktposition hat.“ Unsere Ermittlungen hätten aber ergeben, dass der Anteil der Handelshof-Gruppe mit deutlich unter 0,5 Prozent am bundesweiten Beschaffungsvolumen letztlich als so gering einzuschätzen seien, dass der mit der Übernahme einhergehende Zuwachs bei Edeka keine erheblichen wettbewerbliche Auswirkungen habe.

Diese Beurteilung können wohl nicht alle Marktteilnehmer, insbesondere auf Erzeuger- und Herstellerseite, nachvollziehen. Und so gab es entsprechende Kommentare aus der Branche, beispielsweise wie diesen: Selbst wenn es weniger als 0,5 Prozent am deutschlandweiten Beschaffungsvolumen seien, so erhöhe die Übernahme doch den Marktanteil des „Riesen“. Das Kartellamt müsse eigentlich alles tun, um dies zu verhindern, war zu hören. Und auch die Forderungen nach Möglichkeiten, solche starken Marktpositionen zu zerschlagen, gab es durchaus. Denn offensichtlich reichten die bisherigen Mittel der Behörden derzeit nicht aus.

Gründe für die Entscheidung
Das Bundeskartellamt legte seine Entscheidung offen und begründete sie: über 100 Wettbewerber und Kunden sowie Verbände seien befragt worden. Insbesondere die Markträume in Bielefeld und Detmold, sowie in Arnsberg und Hamm, seien einer genauen Analyse unterzogen worden. Danach habe sich ergaben, dass nur in den Regionalmärkten Bielefeld und Detmold Edeka Foodservice und Handelshof zusammen überhaupt Marktanteile von 30 bis 35 Prozent halten. Sie seien damit nur in diesen Märkten mit deutlichem Abstand zu den Wettbewerbern die stärksten Anbieter. Vor allem aber in diesen Regionen, in denen die Unternehmen relativ stark vertreten sind, seien die Ausweichmöglichkeiten der Kunden auf andere Großhändler so stark ausgeprägt, dass nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszugehen sei, so das Kartellamt.

Das treffe auch besonders für den bundesweiten Vergleich zu. Das fusionierte Unternehmen Edeka Foodservice und Handelshof liegen demnach im Lebensmittelgroßhandel hinter anderen Wettbewerbern wie Metro und Transgourmet. Wettbewerblich relevant seien jedoch die regionalen Marktverhältnisse. Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben nach den Ergebnissen der Ermittlungen einen einheitlichen Markt für Abhol- und Zustellgroßhandel zugrunde gelegt und ist räumlich von einen Radius von 75 Kilometern, alternativ 100 Kilometern, um die erworbenen Handelshof-Standorte ausgegangen. Vor acht Jahren, bei der Übernahmen des Großhändlers Ratio durch Handelshof, war einen gemeinsame Betrachtung des Abhol- und des Zustellmarkts noch nicht durchgeführt worden. Aber mittlerweile ist klar, dass sowohl freie Convenience-Store-Betreiber als auch Gastronomen beide Bezugsquellen regelmäßig nutzen.

Noch problematischer bewertete das Bundeskartellamt das Verhältnis der Edeka zu den Herstellern und Erzeugern. Und vor allem die Veränderung dieses Verhältnisses durch die Fusion. Letztlich gab jedoch der geringe Zuwachs den Ausschlag: Er wurde als zu gering eingestuft. Erhebliche Auswirkungen auf die Marktposition von Edeka auf die Beschaffungsmärkten ließen sich daraus nicht ableiten, argumentieren die Bonner. Deshalb hätten sie das Vorhaben nicht untersagen können. Auch sei Handelshof nicht für den Fortbestand einer mittelständischen Einkaufskooperation wichtig. Noch sei das Unternehmen mit Kaiser´s Tengelmann vergleichbar.

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