Kassen Ende des Jahres wird abgerechnet - Neue Kasse

Höchste Zeit für alle, die sich Ärger mit den Finanzbehörden ersparen möchten. Ab Januar 2017 gelten Standards zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“. Kassensysteme, die diese nicht erfüllen, müssen bis zum 31. Dezember umgerüstet oder ausgetauscht sein.

Sonntag, 30. Oktober 2016 - Kleinfläche
Ulrike Pütthoff
Artikelbild Ende des Jahres wird abgerechnet - Neue Kasse
Bildquelle: gettyimages, BAT

Kritiker der aktuellen Regelung mögen sie zwar als bürokratische Hürde werten, aber Hoffmann zieht daraus durchaus einen praktischen Nutzen für die Shop-Betreiber: „Wir haben in enger Zusammenarbeit mit Zeitschriften- und Tabakwarengeschäften sowie Händlern eine Scannerkasse entwickelt, die mehr als nur Sicherheit bei der Steuerprüfung bietet.“ Anwender könnten durch verschiedene Funktionen im Tagesgeschäft durchaus Arbeit und Zeit sparen sowie Verluste erkennen und minimieren.

Als Beispiel nennt er das automatische Einpflegen aktueller Tabakpreise durch den Großhändler, das angesichts ständiger Änderungen und Neueinführungen nicht zu unterschätzen sei. Außerdem buchen die steuerkonformen Geräte die Waren mittels eines Scannercodes artikelgenau, so dass eine detaillierte Auswertung der Verkaufsdaten jederzeit möglich ist. Hilfreich sind auch Tools wie die automatischen Bestellvorschläge, die Retouren-Listen-Erstellung oder solche zur Remissionsbearbeitung und zur Datensicherung.

Bei der Produktentwicklung haben Hoffmann und sein Team aber auch den ganz subjektiven Informationsbedarf der Anwender nicht vernachlässig. Wer sich regelmäßig über seine Geschäftsprozesse informieren will, dem stehen diverse Berichte zur Verfügung: Finanz-, Warengruppen-, Artikel-, Stunden-, Kassierer-, Kassentages- und Postleitzahlenbericht.

Auch der Tabak-Konzern BAT British American Tobacco hat sich des Kassenthemas angenommen und stellt seinen Top-Partnern Scannerkassen zur Verfügung. Viele Händler hätten bereits Lieferverträge abgeschlossenen, heißt es von BAT. Sie bekommen nicht nur Hard- und Software kostenlos bereitgestellt, sondern auch zahlreiche Serviceleistungen wie die intensive Begleitung bei der Implementierung vor Ort, umfangreiche Schulungsunterlagen oder auch den kostenfreien Schulungs- und Supportservice.

Zusammen mit dem Hamburger Sofware-Haus OktoPOS und einigen Händlern hat BAT das Kassensystem getestet, weiterentwickelt und marktfähig gemacht, also den speziellen Anforderungen des Tabakfachhandels angepasst. „Unser BAT Top Partner Kassensystem stellt jedoch nicht nur die technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der GoBD sicher. Vielmehr ist es auch ein Tool, die Partnerschaft zu intensivieren,“ so Andreas Thoma, Vertriebschef bei British American Tobacco Germany. Das sind beispielsweise eine dauerhafte Verbindung mit der BAT Top-Partner-Plattform, die Abwicklung von aktions- und erfolgsabhängigen Abverkaufskonditionen oder die Möglichkeit, dass BAT dem Händler und damit seinen Kunden produktspezifische Informationen bereitstellen, um nur ein paar ausgewählte Punkte zu nennen.

Weitere Fristen für ältere Kassensysteme

Ein weiteren Gesetzentwurf soll Manipulationsmöglichkeiten an Kassen einschränken: Alle erfassten Verkäufe müssen unveränderbar gespeichert werden, unerkanntes Löschen und Ändern von digitalen Daten nicht mehr möglich sein. Die gesetzliche Regelung soll erstmals ab Januar 2020 anzuwenden sein. Das heißt, die Registrierkassen müssen entsprechend auf- und umgerüstet werden. Nur solche, die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen drei Jahre länger, also bis Ende 2022, weiter im Einsatz bleiben.