So sollen Anreize geschaffen werden, damit alle EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Supermärkte (bzw. Supermarktketten), die Plastikflaschen verkaufen, Leergutautomaten für das Recycling von Kunststoffflaschen aufstellen, die vom Verbraucher gekauft und verwendet wurden, und eine Kunststoffabgabe für das Recycling- und Pfandsystem der Faschen durch die Henhersteller (im Einklang mit dem Verursacherprinzip) einzurichten.
Nach Auffassung der Kommission erfüllt die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen und ist somit rechtlich zulässig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe die Kommission die Initiative inhaltlich noch nicht geprüft.