„Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden," erklärte Mücke und forderte eine Verschiebung des Vorhabens. Die mit dem Gesetzentwurf geplanten Verbote der kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten betreffen nicht nur die Hersteller und Händler dieser Produkte. Den Kommunen, den Kinos und der Gastronomie, die allesamt von den Auswirkungen der Pandemie mit besonderer Wucht getroffen wurden, drohe durch die geplanten Verbote zusätzliche finanzielle Einbußen. Die Vermarktung öffentlicher Werbeflächen in Städten und Gemeinden werde durch das Außenwerbeverbot massiv negativ beeinträchtigt. Das vorgesehene Kinowerbeverbot sorge für weitere Einnahmeausfälle bei den gegenwärtig nur mit sehr eingeschränkter Platzkapazität arbeitenden Lichtspielhäusern. In der durch Corona schwer getroffenen Gastronomie soll Tabakwerbung in Außenbereichen, z.B. auf Sonnenschirmen, ebenfalls künftig untersagt werden und sorge damit für zusätzliche Einnahmeausfälle. Die Stadt Dortmund habe unlängst ermitteln lassen, dass ein Werbeverbot für Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel zu jährlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt von knapp einer Million Euro führen würde.