Tabakwaren Gut verpackt

Verpackungen identifizieren Marke und Produkt. Seit die jüngste Tabakprodukt-richtlinie gilt, bleibt den Herstellern zwar wenig Spielraum, aber ganz ideenlos sind die Verpackungsdesigner auch nicht.

Mittwoch, 05. April 2017 - Tabak
Ulrike Pütthoff
Artikelbild Gut verpackt
Bildquelle: Getty Images, DTV

Die Generation 60 plus erinnert sich noch: In Deutschland waren früher Zigarettenverpackungen mit zehn Stück die Regel und gelegentlich wurden die Zigaretten sogar einzeln verkauft. Weil aber kleine Einheiten Jugendliche zum Rauchen verleiten könnten, da sie günstiger und der Preis keine Hemmschwelle ist, sind sie seit 2004 verboten. Der Gesetzgeber schrieb bis vor sieben Jahren eine Mindestgröße von 17 Stück vor, setzte diese aber 2016 auf 20 fest.

Gleichzeitig liefen die Vorbereitung für die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie 2 bereits auf Hochtouren. Die wesentlichste Vorgabe waren die Schockbilder auf den Zigarettenverpackungen, ergänzend zu den Warnhinweisen. Zusammen müssen diese zwei Drittel der gesamten Packungsfläche einnehmen. Den Herstellern bleibt so gut wie kein Platz mehr, ihre Marken, Logos etc. abzubilden, geschweige denn, eine individuelle, eigene Verpackung zu kreieren.

Schlussendlich ist sie das einzige, was zur Marken- und Produktidentifizierung sowie für Markenbotschaften noch bleibt. Die Werbemöglichkeiten wurden gesetzlich nach und nach eingeschränkt, und jetzt liegt auch noch ein vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf vor, wonach Außenwerbung verboten werden soll. Derzeit gibt es aber noch Widerstand aus der Unionsfraktion und Teilen der SPD.

Verpackungen sind also bei Tabakwaren ein wichtiger Informationsträger. Während aber etwa bei Lebensmitteln der Ruf nach mehr Kennzeichnungen bzw. Angaben von Inhaltsstoffen immer wieder aufkeimt, hat der Gesetzgeber bei Tabakwaren anders entschieden: Angaben zu Nikotin und Kondensat dürften auf den Schachteln nicht mehr abgedruckt werden.

Fehlgriffe vermeiden

Seit die Schachteln weitestgehend einheitliche Schockbilder tragen müssen, sind Verwechslungen der Artikel, Größen und Preiskategorien programmiert. Gerade bei den Zigaretten sind die Verpackungen keine wirkliche Orientierungshilfe mehr. Darum haben Hersteller mit Produktkarten, auch Faceplates genannt, reagiert und den Handel mit kleinen Vorsteckschildern für die Regale versorgt. Einige Ordnungsämter und auch das Forum Rauchfrei sahen darin einen Verstoß gegen die TPD 2. Es sei nicht erlaubt, die Warnhinweise beim Inverkehrbringen der Zigaretten und Co. zu verdecken, so deren Begründung.

Der deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) stellten jedoch klar: Die Schilder sind rechtskonform. Wie der Name sagt, regelt die Tabakproduktrichtlinien die Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für die Ware, nicht aber ihre Präsentation oder die Art und Weise wie sie in Umlauf gebracht wird.

Auch die Fachgroßhandelgruppe DTV Tabak hat Rechtsexperten zu Rate gezogen und deren Gutachten an Ministerien, Kontrollbehörden etc. verschickt. Herausgestellt hatte sich lediglich, dass die Bild-Warn-Hinweise in dem Augenblick, wo sie dem Kunden übergeben werden, nicht zudeckt sein dürfen, etwa mit der Hand. Sollten die Einzelhändler dennoch Probleme bekommen, rät DTV, sich an die einschlägigen Tabakwaren-Verbände, Großhändler usw. zu wenden. Die Vorsteckschilder stellen keine Ordnungswidrigkeit dar.

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