Tabakwaren Jugendschutz keine Einbahnstraße

Kinder und Jugendliche sollen nicht rauchen! Wenn der Staat an dieser Stelle genau hinguckt, finden das Händler und Hersteller völlig o.k. – und unterstützen aktiv.

Samstag, 31. Dezember 2016 - Tabak
Thomas Klaus
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Wer Tabakwaren herstellt oder mit ihnen handelt, der kann das Wort „Restriktionen“ auch im Schlaf singen. Zu den jüngsten Beispielen für staatliche Eingriffe in den Markt zählen die so genannten Schock-Bilder auf den Zigarettenpackungen, das neue Meldeverfahren für Inhaltsstoffe und das System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten, das ab 2019 zur Pflicht werden soll.

In der Praxis wurden manche Unternehmen und Marken von den Restriktionen in die Knie gezwungen. Aber den Geschmack an Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Tabak haben die Konsumentinnen und Konsumenten trotzdem nicht verloren. Das belegen die aktuellen Absatzzahlen.

Doch in einem Fall kann die Tabakwaren-Branche Einschränkungen des Marktes durchaus viel abgewinnen – nämlich dann, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht.

Die Position des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) sei glasklar, versichert sein Geschäftsführer Jan Mücke. Er sagt: „Wir wollen auf keinen Fall, dass Kinder und Jugendliche rauchen.“ Denn die Entscheidung für oder gegen den Tabakgenuss solle ausschließlich von informierten Erwachsenen getroffen werden, die sich der gesundheitlichen Risiken bewusst seien. Deshalb sähen der DZV und seine Mitgliedsfirmen im § 10 des Jugendschutzgesetzes – er verbietet die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren für Personen unter 18 Jahren – keine Hürde, die besser beseitigt werden sollte, sondern eine Unterstützung. Mücke zufolge halten die DZV-Mitgliedsfirmen ihre Handelspartner dazu an, dass die Jugendschutz-Regelungen durch konsequente Ausweiskontrollen bei jungen Kunden strikt eingehalten werden.

Selbst Jugend-Slang ist nicht erlaubt

Mindestens genauso wichtig ist der Werbekodex des Verbandes, an den sich seine Mitglieder halten müssen. Er erklärt jede Marketingaktivität und Werbeform, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche wendet oder von der sich Nicht-Erwachsene angesprochen fühlen könnten, für unzulässig. Zum Beispiel darf im direkten Umfeld von Schulen und Jugendzentren nicht auf Außenplakaten geworben werben. Auf Marketingaktivitäten in oder an Sportstätten sowie auf das Sponsoring öffentlicher Sportveranstaltungen wird verzichtet.

Es dürfen keine Models eingesetzt werden, die jünger als 30 Jahre sind oder so aussehen. Das Verteilen von Werbemitteln, die für Kinder und Jugendliche attraktiv sind, ist nicht gestattet; gemeint sind vor allem Luftballons und Fähnchen. Und: Äußerungen aus dem typischen Wortschatz von Kindern und Jugendlichen sind innerhalb der Werbung ein Tabu.

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