Tabakwaren Rauchen, kauen, schnupfen, saugen

Am blauen Dunst scheiden sich die Geister. Die Kritik wird nicht abebben. Rauchverbote sollen vor allem Passivraucher schützen. Für Konsumenten gibt es Wege zur Nikotinaufnahme, ohne dass sie dabei heiße Luft verblasen müssen.

Montag, 22. Dezember 2014 - Tabak
Ulrike Pütthoff
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Im Interview: Detlef Hoffmann.

Die Tabakwarenhersteller warten immer noch auf eine Entscheidung der Bundesregierung, in welchem Umfang hier zu Lande künftig die EU-Tabakproduktrichtlinie umzusetzen ist. Doch still ruht der See. Es herrscht Planungsunsicherheit. Und oft gerieten in dem ganzen Rummel um die EU-Verordnungen die Other Tobacco Products, kurz OTP, in Vergessenheit. Dazu gehören Feinschnitt und Volumentabak, Zigarren, Zigarillos und ECO-Zigarillos, aber auch Rauchbedarfsartikel (RBA), vom Aschenbecher bis zum Zigarettenpapier. Schnupf- und Kautabak sowie der Shootingstar, die E-Zigarette, sollten nicht vergessen werden.

Nach Schätzungen des Verbandes der E-Zigaretten, greifen mittlerweile 2,5 Mio. Deutsche zu den dampfenden Röhrchen. Und die Zahl der Verwender steigt weiter. In Fachkreisen rechnet man damit, dass die E-Zigarette mittelfristig 5 Prozent Marktanteil am gesamten Zigaretten-Umsatz erreicht. So hat sich die MCS Marketing und Convenience-Shop System GmbH auf Markenprodukte von Snoke und Red Kiwi konzentriert, um sich von Billiganbietern oder Internet-Produkten abzuheben.

Gründe für den Siegeszug der Dampfer sind zweifellos auch die zunehmenden Restriktionen und Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie. Derweil bewegt sich die E-Zigarette noch in einer gesetzlichen Grauzone. Die Gelehrten streiten weiter darüber, ob sie, wie klassische Tabakwaren, den Restriktionen und Verboten unterliegen sollten. Kürzlich hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass E-Zigaretten nicht unter das in Nordrhein-Westfalen geltende Nichtraucherschutzgesetz fallen. In der Gastronomie dürfen sie gedampft werden, denn die Gefahr des Passiv-Rauchens, die das Nichtraucherschutzgesetzt eindämmen soll, sei nicht gegeben. Auch eine angestrebte Überprüfung des Bundesrates wird keine Klarheit bringen. Der möchte nämlich den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren untersagen. Doch bis eine entsprechende Regelung in Kraft tritt, hofft man nun auf eine freiwillige Selbstverpflic htung.

So unterstützt zum Beispiel der Bonner Hersteller Snoke die Forderungen der Weltgesundheitsorganisation WHO nach einheitlichen Standards für E-Zigaretten. Außerdem unterliegen Herstellung und Abfüllung der Liquids strengen pharmazeutischen Qualitätsstandards und unabhängige Labore überwachen und zertifizieren die Sicherheitsregeln. Nikotinhaltige und nikotinfreie Sorten gehören bei Snoke zum Standard.

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