Nutzfahrzeuge Fahrende Visitenkarte

Mit der Beschriftung ihrer Fahrzeuge können Unternehmer aus der Convenience-Branche auf der Straße neue Kunden gewinnen. Aber dabei müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden.

Dienstag, 27. September 2016 - Industrie
Thomas Klaus
Artikelbild Fahrende Visitenkarte
Bildquelle: istock, Lekka Berlin

Es gibt Liebe auf den ersten Blick. Und den Zauber des ersten Augenblicks gibt es auch bei Begegnungen im Straßenverkehr, die in den Köpfen bleiben – kurze Momente, die langfristige Folgen haben können.

Wer seine Firmenfahrzeuge beschriftet, will in der Regel keine romantischen Gefühle erzeugen. Aber um Sympathie und Aufmerksamkeit buhlt er allemal. Und viel Zeit hat er nicht, um im wahrsten Sinne des Wortes für Aufsehen zu sorgen und im günstigen Fall den Grundstein für einen Kundenkontakt zu legen.

Warnung vor Provokationen

Fahrzeugwerbung ist ein anerkanntes Marketinginstrument. Bei professioneller Umsetzung kann Fahrzeugwerbung jahrelang wirken, sofern sie immer mal wieder aufgefrischt wird. Dabei lässt sie sich mit einer fahrenden Visitenkarte vergleichen. Doch bei Fahrzeugwerbung gilt es einiges zu beachten, wie Fachleute im Gespräch mit Convenience Shop verraten.

Helmut Kammerer hat häufig mit mittelständischen Unternehmen zu tun. Der Unternehmensberater hat sich auch als Kolumnist und Buchautor einen Namen gemacht. Seine Werke „Optimierung und Existenzsicherung im Gastgewerbe“ sowie „Partyservice und Catering“ sind preisgekrönt. Er sagt, was aus seiner Sicht bei Fahrzeugbeschriftungen das A und O ist: „Das Design und die Botschaft müssen sich nahtlos in das Gesamtkonzept einfügen, mit dem das Unternehmen für sich wirbt und sich präsentiert. Es darf da keine Brüche geben.“ Zum einen sei die Wiedererkennung und Identifikation erforderlich. Zum anderen müsse sich die Werbebotschaft durch Originalität und Kreativität von Mitbewerbern abheben. Sie sollte zielgruppengerecht und verständlich vermittelt werden.

Sehr kritisch sieht Kammerer den gelegentlichen Versuch, mit Provokationen wie zum Beispiel sexistischen Sprüchen oder Bildern leicht bekleideter Damen beim Publikum punkten zu wollen. „Solche Werbung“, weiß der Fachmann, „kann Unternehmern leicht auf die Füße fallen – insbesondere wenn Beschwerden möglicherweise zu öffentlichen Rügen durch den Deutschen Werberat führen sollten oder im Internet einen Shit-storm zum Toben bringen.“

Das Auffallen um jeden Preis könne keine Option sein, bestätigt Julia Busse, die Geschäftsführerin und Sprecherin des Deutschen Werberates. Sie ist überzeugt: „Nur positive Aufmerksamkeit kann sich auch positiv auf das Unternehmen auswirken.“

Der Deutsche Werberat ist nicht zimperlich, wenn es darum geht, sexistische Werbung ins Visier zu nehmen. Und er will künftig mit Rückendeckung des Bundesjustizministeriums sogar noch genauer hinschauen. Schon jetzt verbieten die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ in Ziffer Fünf, „Personen auf ihre Sexualität (zu) reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahe(zu)legen“. Ziffer Vier verbietet den Eindruck, „Personen seien käuflich zu erwerben oder Personen mit Objekten gleichzusetzen“.

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